Höchstbetrag bei Einzahlungen?

3 Antworten

Hi! Im Kern schon korrekt. Das Geldwäschegesetz erlegt Banken eine ganze Reihe von Verpflichtungen auf. Unter anderem muss eine Bank sicherstellen, dass insbesondere Bargeldeinzahlungen nicht zur Geldwäsche oder zur Terrorismusginanzierung genutzt werden. Es kommt jeweils auf die Umstände der Kontoführung drauf an, eine feste Grenze gibt es zwar, aber wenn auch darunterliegendende Zahlungen auffällig sind, dann kann da auch schon vorher was passieren. Auffällig sind Zahlungen dann wenn sie gehäuft auch in kleineren Beträgen kommen oder in einer für die Kundenbeziehung ungewöhnlichen Grössenordnung liegen. Fällt sowas auf, dann muss die Bank nachfragen, was Sache ist. Und je nachdem wie glaubwürdig das dann ist, geht es unterschiedliche Wege. Mit dem Bargeldbestand der Bank hat das aber gar nichts zu tun und eine Meldung geht auch nicht an den Fiskus sondern wenn sich Verdachtsmomente ergeben und erhärten, dann geht es an die Strafverfolgungsbehörden. Das Finanzamt ist im Boot bei falscher Steuererklärung!

Gruss

Mit der genannten Grenze bin ich mir nicht sicher, meine das lag bei 10 oder 15k.

Darüber hinaus muss eine Meldung seitens der Bank an den Fiskus getätigt werden. Hintergrund ist die Einhaltung des GwG.

Und letztlich auch zu Schutz der Filialbank damit nicht höhere Bargeldbestände geführt werden als vorgesehen ist.

Google mal nach "Smurfing" und "Geldwäschegesetz".