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In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“) durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt.


germanium53  27.10.2021, 10:28

Dann sollte der Ellenbogendutt zusammen mit der Grußformel "Bleib gesund !" hoffentlich auch verboten werden, weil die dahinterstehende Organisation auch verfassungswidrig ist.

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