Hinrichtung Ludwig XVI

6 Antworten

Ein damals politisch starker Teil der Revolutionäre hielt den König für einen Verräter, der dem Wohl des Vaterlandes schadete.

Ludwig (Louis) XVI. hat innerlich nicht wirklich voll eine konstitutionelle Monarchie bejaht und mangelhaft mit der Nationalversammlung kooperiert.

Nach den Tuileriensturm am 10. August 1792 hat die Gesetzgebende Nationalversammlung (Assemblée nationale législative) Ludwig XVI. zunächst vom Amt des Königs der Franzosen suspendiert.

Im August/September fanden (indirektes Wahlverfahren mit mehreren Stufen) Wahlen zu einem neuen Parlament statt. Dieses, der Nationalkonvent (Convention nationale), hatte nach Abschaffung des Königtums am 21. September 1792 und Ausrufung der Republik auch die Aufgabe, für die Republik eine neue Verfassung auszuarbeiten. Im Nationalkonvent waren entschiedene Revolutionäre und Anhänger einer Republik stark vertreten, weil vor allem Männer mit einer solchen Einstellung sich an den Wahlen beteiligten.

Ohne eine Anklage war eine weitere Gefangenschaft des Königs auf Dauer schwierig zu begründen und eine Rücknahme der Absetzung hätte als Eingeständnis, unberechtigt oder falsch gehandelt zu haben, ausgelegt werden können.

Zunächst wurde ein Prozeß geprüft und dafür Vorwürfe zuammengestellt. Dazu gehörte, seine entlassene und nach Koblenz emigrierte Leibwache weiterbezahlt zu haben. Am 20. November wurde in einem eingebauten „eisernen Schrank" (armoire de fer) in den Tuilerien Dokumente gefunden, die ihn zusätzlich belasteten. Ludwig XVI. hatte offenbar ein Doppelspiel betrieben, eine geheime Korrespondenz mit ausländischen Mächten und Emigranten geführt, geheime Verbindungen zu Personen gehabt, revolutionsfeindliche Presse finanziert.

Am 5. Dezember 1792 wurde Anklageerhebung wegen Hochverrats („Verschwörung gegen die öffentliche Freiheit und die gesamte Sicherheit des Staates“) beschlossen, am 11. Dezember begann der Prozeß.

Die Pariser Kommune und die sie tragende Volksmenge drängte auf Verurteilung und die Revolution lebte davon, von den Volksmassen unterstützt zu werden.

Die Revolutionäre hatten keine einheitliche Einstellung. Ein Teil (vor allem Girondisten) wollte den König schonen und eine Hinrichtung verhindern oder hinauszögern. Maximilien de Robespierre sprach sich für eine sofortige Verurteilung und Hinrichtung als Maßnahme des öffentlichen Wohlergehens aus, ohne Prozeß. Die Mehrheit entschied aber anders. Im ab dem 11. Dezember 1792 durchgeführten Prozess stimmte die Mehrheit im Nationalkonvent, der Gerichtshof in diesem Fall war, nach Anhörungen und Beratungen für eine Schuld (14. Januar 1793, nur wenige Enthaltungen, keine Nein-Stimme), eine Ablehnung eines Plebiszits (Volksabstimmung) dazu (426 gegen 278 Stimmen), die Todesstrafe (387 Stimmen, darunter 26 für eine Aussetzung der Vollstreckung, also 361 für sofortige Todesstrafe; dagegen 334) und eine Hinrichtung ohne Aufschub (380 gegen 310 Stimmen). Am 21. Januar 1793 wurde der Ludwig XVI. als „Bürger Louis Capet“ auf der „Place de la Révolution“ öffentlich durch die Guillotine hingerichtet.

Eine Problematik lag darin, im Grunde ein „politisches Verbrechen", kein juristisches zu behandeln. Ein Prozeß war aus der Sicht der überwiegenden Anzahl der Revolutionäre angebracht und eine konsequente Vollendung des Aufstandes am 10. August 1792. Die Mitglieder der Bergpartei (Montagnard) legten Wert auf einen Rückhalt bei den Pariser Sansculotten. In einer schwierigen Lage (von inneren und äußeren Gegnern bedrängt) zog es die Mehrheit vor, Entschlossenheit zeigen.

Öffentlichkeit ist bei Hinrichtungen in der Neuzeit längere Zeit üblich gewesen. Sogar bei einem Monarchen hatte es so etwas schon gegeben. König Karl (Charles) I. von England wurde 1649 öffentlich enthauptet.

Eine Hinrichtung im Verborgenen hätte wie ein Anzeichen dafür gewirkt, eine nicht gut begründete und gerechtfertigte Handlung durchzuführen. Ein Volk, das zur Legitimierung des Geschehens beitrug, hätte gefehlt. Bei der Hinrichtung wurde der Kopf an den Haaren hochgehoben und der Menge gezeigt. Es gab Jubelrufe „Es lebe die Nation!“, „Es lebe die Republik!“.

Mit der öffentlichen Hinrichtung sollte nicht allein die Person getroffen werden, sondern auch das Königtum. Auch der Monarchie wurde - symbolisch - der Kopf abgeschlagen. Ein radikaler Bruch wurde vollzogen.


Albrecht  08.11.2012, 11:40

In Büchern über die Französische Revolution gibt es Darstellung zum Ende der Monarchie und der Hinrichtung, z. B.:

Ernst Schulin, Die Französische Revolution. 4., überarbeitete Auflage. München : Beck, 2004 (Beck‘s historische Bibliothek), besonders S. 127 – 131 und S. 214 – 216

Hans-Ulrich Thamer, Die Französische Revolution. Originalausgabe. 3. Auflage. München : Beck, 2009 (Beck‘sche Reihe : C.-H.-Beck-Wissen ; 2347), besonders S. 55 – 60 und S. 63 – 65

Wolfgang Kruse, Die Französische Revolution. Paderborn , München : Wien ; Zürich : Schöningh, 2005 (UTB : Uni-Taschenbücher : Geschichte ; 2639), besonders S. 29

Gerd Schwerthoff, Todesstrafe. In: Enzyklopädie der Neuzeit. Im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern herausgegeben von Friedrich Jaeger. Band 13: Subsistenzwirtschaft - Vasall. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 2011, Spalte 612 – 613:
„Vom späten MA bis ins 19. Jh. hinein stellte der Vollzug der T. - mit wenigen Ausnahmen etwa für Adlige – ein öffentlich inszeniertes Ritual dar. Die Tatsache, dass Hr. seit dem 17. Jh. seltener wurden, verstärkte noch ihre sorgfältige Ausgestaltung und die allgemeine Aufmerksamkeit.“

Spalte 613: „Bei der T. überlagern sich prinzipiell mehrere Funktions- und Wahrnehmungsebenen: Neben die Vorstellung der Sühne sowie der Reinigung der Gemeinschaft und der Wiederherstellung der verletzten Weltordnung traten im Lauf der Zeit immer stärker der Abschreckungsgedanke (Generalprävention) sowie der Wille zu demonstrativer staatlicher Macht.“ „Auch das Publikum war ein integraler, wenn auch amivalenter Bestandteil des Hr.-Zeremoniells, welches vor den Augen zahlreicher Zeugen die Legitimität des – vorher ja im geheimen gefällten Urteils - Urteils sicherte, andererseits entstanden so Sicherheitsprobleme, denn das Ritual wurde für äußere Eingriffe geöffnet […].“

MA = Mittelalters

Jh. = Jahrhundert

T. = Todesstrafe

Hr. = Hinrichtungs, Hinrichtungen

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Ich glaub mich noch aus dem geschichtsunterricht erinnern zu können das es nicht so wiklich nen grund gab es war damals einfach chic sich gegenseitig die rübe abhauen zu lassen.


HsBAsP 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 13:47

aber er hatte ja schon keinen einfluss mehr und den könig hunzurichten war doch eher untypisch...

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Robespierre sagte diesbezüglich "der König muss sterben damit die Revolution leben kann" Der König stand für die Monarchie und diese musste weg, weshalb auch der König weg musste. Und dann war dies auch noch ein Exempel, wer der Revolution im weg steht wird enthauptet und da gibt es keine Ausnahmen. Die Menschen sind im Leben und Tode gleich

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich studiere Geschichte und bin an Politik interessiert

der revolutionsführer robbespierre lies jeden gegner der revolution hinrichten einschließlich des königs..später war er dann selbst dran