Hilfe vom Jugendamt mit 19?

4 Antworten

Stiefeltern können schon nervig sein. ABER 

Das Leben ist keine Einbahnstraße. 

Wenn Du Dich also nerven lässt ist es Deine Sache. 

Ja. Das gefällt Dir nicht. Kann ich durchaus nachvollziehen. Denn ich erinnere noch sehr gut wie wütend ich über diese Tatsache mal geworden bin. Aber als ich mit dem Besteiger meiner Mutter unter einem Dach leben musste habe ich auf meine persönliche Weise meine Grenzen gesetzt. Zugegebenermaßen hatte ich Glück denn seine Eltern standen mir zur Seite und lebten in direkter Nachbarschaft. Da brauchte ich nicht mal groß ein Wort verlieren. Ich habe ihn einfach so weit seine Hirnrissigkeiten treiben lassen dass sie eingriffen. Und bei einigen anderen Themen habe ich ihn selbst in seine Schranken verwiesen. Durchaus gegen den Willen meiner Mutter. Da ich Fakten vorweisen konnte war ich nachvollziehbar erfolgreich. 

Nein. Das Jugendamt ist eine Einrichtung der sogenannten Öffentlichen Sorge. Es wird also von Geldern der Allgemeinheit finanziert. Die Frage steht also im Raum warum die Allgemeinheit einen Auszug in Deinem Fall finanzieren sollte wo Dein Vater doch ausreichend Geld verdient? 

Es gehört zur Erlangung sozialer Kompetenz Grenzen angemessen setzen zu lernen. Soziale Kompetenz wird durchaus stark in der Arbeitswelt eingefordert. 

Seit deinem 18 Geburtstag steht dir Barunterhalt in Höhe von 670 Euro von deinen Eltern zu. Inkl. Kindergeld. Regeln tut dies zum einen die Familenkasse, bei der du einen Umelitungsantrag stellen musst und zum anderen das FAmilengericht, wenn deine Eltern nicht zahlen wollen. Du kannst dir bei Gericht einen entsprechenden Schein besorgen, damit du zum Anwalt gehen kannst - Familenrecht - . Du kannst auch erst zum Anwalt, der teilt dir genau mit, wie du vorgehen musst. Das JA hilft leider nicht mehr weiter.

Schau mal hier:

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html


hertajess  18.11.2015, 18:55

Deinen Ausführungen unterstellen dass sie ein Recht auf eine eigene Wohnung hat. Dieses Recht hat sie aber tatsächlich nur unter gewissen Umständen. Die Frage des Unterhalts ist also zur Beantwortung der gestellten Frage nachrangig. Mit den genannten Gründen wird ihr kein Familiengericht in diesem Staat das Recht auf eigene Wohnung zuerkennen. 

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das JA gibt dir keine Wohnung und bezahlt sie schon gar nicht ............ das du dich mit der Frau von deinem Vater nicht verstehst ist kein Grund um auf irgendwas Anspruch zu haben ......... wenn du alleine wohnen willst ist das Privatsache und du mußt das finanzielle mit deinen Eltern besprechen , denn DIE sind dafür zuständig deine Wünsche zu bezahlen und sonst niemand ......

Ist es möglich, dass ich vom Jugendamt Hilfe bekomme eine Wohnung zu finden und die auch bezahlen zu können?

Nein. Geh arbeiten.