Hilfe! Meine Ärztin will mich verklagen!?

4 Antworten

Eine Abmahnung kann tatsächlich zu einem Klageverfahren führen. Wichtig ist, ob in dem Schreiben deiner Ärztin eine Frist gesetzt wurde, bis wann die schlechte Bewertung wieder herausgenommen werden soll und ob bereits eine Unterlassungserklärung dabei war. Wenn innerhalb der Frist keine Reaktion von dir erfolgt, wird sie es vermutlich zum Rechtsstreit kommen lassen.

Falls du die Rezension nicht herausnehmen möchtest, solltest du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest, musst du dir um die Verfahrenskosten auch erstmal keine Sorgen machen.

Wie ein Klageverfahren letztendlich ausgeht, kann man nicht sagen. Das Gericht muss prüfen, ob die Bewertung eine zulässige sachliche Meinungsäußerung ist oder ein Beleidigung/ Verleumdung/ etc.

Wenn es der Wahrheit entspricht, das vermag ich nicht zu beurteilen, bist Du im Recht und sie kann absolut nichts machen. Darüber hinaus ist diese neue Rechnung ebenfalls ungültig, das ist allerdings schwierig nachzuweisen.

Bei Äußerungsdelikten kommt es maßgeblich darauf an, ob Tatsachenbehauptungen oder Meinungen verbreitet werden. Unstreitig besteht ein Unterlassungsanspruch, soweit bewusst unwahre Tatsachen verbreitet werden. Denn für diese besteht kein grundrechtlicher Schutz.

Ebenso vermögen wahre Tatsachenbehauptungen einen Unterlassungsanspruch nicht zu begründen, wenn diese nicht grob ehrrürig ist. Hier hast du jedoch lediglich Tatsachen über deren berufliche Praxis geäußert, die grundsätzlich hinzunehmen sind, wenn diese der Wahrheit entsprechen. Ob sich diese Wahrheit auch prozessual feststellen lässt, ist dann eine Frage richterlicher Beweiswürdigung.

Es wird also darauf hinauslaufen, dass die Wahrheit ungewiss ist. Dies allein muss nicht zwingend bedeuten, dass du zur Unterlassung verurteilt wirst, gleich wenn du in der Beweispflicht bist. Bei Themen von wesentlichem öffentlichem Interesse kommt dir lediglich eine sog. erweiterte Darlegungslast zu, nach der du darlegen musst, dass du bei der Erforschung der von dir erhobenen Behauptungen die erforderliche Sorgfalt angewandt hast. Diese Anforderungen variieren von Fall zu Fall und hängen auch davon ab, wer die Äußerung tätigt. Hast du alles im Einzelfall erforderliche getan, um eine falsche Tatsachenäußerung zu vermeiden, so ist die Äußerung rechtmäßig. Dass es sich um ein so gewichtiges Thema handelt, darf aber mit guten Gründen bezweifelt werden.

Für das weitere Vorgehen: Kam die Aufforderung von einem Anwalt oder der Ärztin selbst. In letzterem Falle würde ich nicht antworten. Kommt das Schreiben von einem Anwalt, solltest auch du dir rechtlichen Beistand einholen. Dieser wird mit dir dann beraten, ob es (auch kostentechnisch) geschickter ist, eine Unterlassungserklärung modifizierend abzugeben oder negative Feststellungklage zu erheben bzw. widerklagend Zahlungsansprüche wegen nicht erbrachter Leistung geltend zu machen.

Unseriöse Trine. Nein die kann dich natürlich nicht verklagen solange du keine falschen Anschuldigungen reingeschrieben hast (und danach klingt es nicht)