Hilfe! Meine Ärztin will mich verklagen!?
Ich habe nach einer Muttermalentfernung eine schlechte Google-Rezension über eine Ärztin geschrieben, nun bekam ich einen Brief von ihr in dem steht, dass ich diese Anschuldigungen sofort aus dem Netz nehmen soll da sie mich ansonsten verklagt.
Die Rezension lautet wie folgt: "ich WARNE ausdrücklich vor dieser Praxis! Zum einen musste ich insgesamt (soweit ich mich erinnern kann) über zwei Jahre auf eine Muttermalentfernung warten (aufgrund langer Terminwartezeiten und einer sehr kurzfristigen Terminabsage seitens der Praxis). Ich bekam eine Rechnung über 130 Euro. Zunächst dachte, dass die Rechnung für einen anderen Patienten gedacht war, da mir Sachen berechnet wurden, die ich niemals bekommen hatte (z.B. eine "doppelte Dehnungsplastik" und einen Druckverband), deshalb wendete ich mich erneut an die Praxis und bat um Korrektur der Rechnung. Einige Tage später bekam ich eine neue Rechnung über 160€ (die Ärztin hatte aus einer kleinen Operation an Gesicht, Händen, Füßen eine große Operation gemacht). Nach telefonischer Nachfrage meinerseits wurde uns sehr deutlich gesagt, dass diese erhöhte Rechnung die Folge unserer, ihrer Meinung nach, ungerechtfertigten Beschwerde über die erste Rechnung sei."
Ich hoffe mir kann jemand sagen ob sie überhaupt eine rechtliche Grundlage hat mich zu verklagen und ob ich die Rezension löschen soll, oder ob es reicht wenn ich sie umschreibe.
Danke schonmal im Voraus
4 Antworten
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Eine Abmahnung kann tatsächlich zu einem Klageverfahren führen. Wichtig ist, ob in dem Schreiben deiner Ärztin eine Frist gesetzt wurde, bis wann die schlechte Bewertung wieder herausgenommen werden soll und ob bereits eine Unterlassungserklärung dabei war. Wenn innerhalb der Frist keine Reaktion von dir erfolgt, wird sie es vermutlich zum Rechtsstreit kommen lassen.
Falls du die Rezension nicht herausnehmen möchtest, solltest du auf jeden Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest, musst du dir um die Verfahrenskosten auch erstmal keine Sorgen machen.
Wie ein Klageverfahren letztendlich ausgeht, kann man nicht sagen. Das Gericht muss prüfen, ob die Bewertung eine zulässige sachliche Meinungsäußerung ist oder ein Beleidigung/ Verleumdung/ etc.
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Wenn es der Wahrheit entspricht, das vermag ich nicht zu beurteilen, bist Du im Recht und sie kann absolut nichts machen. Darüber hinaus ist diese neue Rechnung ebenfalls ungültig, das ist allerdings schwierig nachzuweisen.
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Bei Äußerungsdelikten kommt es maßgeblich darauf an, ob Tatsachenbehauptungen oder Meinungen verbreitet werden. Unstreitig besteht ein Unterlassungsanspruch, soweit bewusst unwahre Tatsachen verbreitet werden. Denn für diese besteht kein grundrechtlicher Schutz.
Ebenso vermögen wahre Tatsachenbehauptungen einen Unterlassungsanspruch nicht zu begründen, wenn diese nicht grob ehrrürig ist. Hier hast du jedoch lediglich Tatsachen über deren berufliche Praxis geäußert, die grundsätzlich hinzunehmen sind, wenn diese der Wahrheit entsprechen. Ob sich diese Wahrheit auch prozessual feststellen lässt, ist dann eine Frage richterlicher Beweiswürdigung.
Es wird also darauf hinauslaufen, dass die Wahrheit ungewiss ist. Dies allein muss nicht zwingend bedeuten, dass du zur Unterlassung verurteilt wirst, gleich wenn du in der Beweispflicht bist. Bei Themen von wesentlichem öffentlichem Interesse kommt dir lediglich eine sog. erweiterte Darlegungslast zu, nach der du darlegen musst, dass du bei der Erforschung der von dir erhobenen Behauptungen die erforderliche Sorgfalt angewandt hast. Diese Anforderungen variieren von Fall zu Fall und hängen auch davon ab, wer die Äußerung tätigt. Hast du alles im Einzelfall erforderliche getan, um eine falsche Tatsachenäußerung zu vermeiden, so ist die Äußerung rechtmäßig. Dass es sich um ein so gewichtiges Thema handelt, darf aber mit guten Gründen bezweifelt werden.
Für das weitere Vorgehen: Kam die Aufforderung von einem Anwalt oder der Ärztin selbst. In letzterem Falle würde ich nicht antworten. Kommt das Schreiben von einem Anwalt, solltest auch du dir rechtlichen Beistand einholen. Dieser wird mit dir dann beraten, ob es (auch kostentechnisch) geschickter ist, eine Unterlassungserklärung modifizierend abzugeben oder negative Feststellungklage zu erheben bzw. widerklagend Zahlungsansprüche wegen nicht erbrachter Leistung geltend zu machen.
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Unseriöse Trine. Nein die kann dich natürlich nicht verklagen solange du keine falschen Anschuldigungen reingeschrieben hast (und danach klingt es nicht)