Hier steht 2 Adressen wo soll ich jetzt den zusenden.?
Hallo, ich habe ein anhörung im bussgeldverfahren bekommen und muss diese ausgefüllt zurücksenden, zu welcher Adresse soll ich senden? (sehe bild)
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/snowshoe/1519563331041_nmmslarge.jpg?v=1519563333000)
das ist egal: das ist die Postfach- und die Postanschrift-Adresse des Kreises Ostholstein
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
An die Adresse mit dem Postfach 433
![](https://images.gutefrage.net/media/user/maxeeee/1646677585300_nmmslarge__0_0_449_449_09144afbc6912cc8e0ebb23775fa3e5e.jpg?v=1646677585000)
Ich würde sie an die Adresse schicken die rechts steht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/annacristina/1721285708389_nmmslarge__0_571_1458_1458_eeb54f1e431b7cdecbc5724785aca50d.jpg?v=1721285708000)
Zur Bußgeldstelle nach Eutin
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lkwfahrer1003/1456371626419_nmmslarge__0_0_480_480_4590362b51b0e05c6e6cac535f00bfc0.jpg?v=1456371628000)
Stimmen denn die Daten ?
Deine Postadresse und ggf. Geburtsdatum .
Ist der tatvorwurf zutreffend ?
Wenn ja musst du den Bogen überhaupt nicht zurückschicken !
Als beschuldigter einen Ordnungswidrigkeit musst du dich nicht zum sachverhalt äußern . Davon solltest du auch gebrauch machen .