Herbst-Apparat beim KFO ablehnen können?

1 Antwort

Hallo Aaronkun,

du bezahlst deine Behandlung selbst?

ich gehe davon aus, dass versucht wurde ein Überbiss mit Elastics hängen zu beheben und das klappt nicht. Als Alternative wurde jetzt ein Herbstklon vorgeschlagen. Die werden in die feste Spange eingebaut und nicht, wie das klassische Herbstscharnier, vor oder mit der festen Zahnspange. Sie sind filigraner, aber auch anfälliger.

Die Teleskope sehen zunächst etwas martialisch aus. Aber sie stören weder beim Reden, Essen oder Lachen. Je nach Mimik sind sie auch meistens von der Wangen und Lippen verdeckt, beim Lachen natürlich nicht.

Als Privatzahler macht der Kieferorthopäde was immer du möchtest, solange es nicht völlig sinnfrei ist. Wenn du in der Kieferstellung einen Kompromiss eingehen möchtest, dann ist das so.

Die übliche Zeit für das Herbstklon wären eher sechs Monate. In deinem Alter kann man nur mehr die Anpassungsfähigkeit des Kiefergelenks ausnutzen, da ist man eingeschränkt.

Du solltest die Problematik mit deinem Kieferorthopäden besprechen. Eine Weiterführung der Behandlung im Ausland ist nicht ausgeschlossen. Hängt aber stark von deinem Reiseziel ab. Bei privater Abrechnung kann das aber sehr teuer werden.

Die 20%-Regelung gibt es nur für Behandlungen, die die Kasse bezahlst. Behandlungen die in einem Jahr komplett abgeschlossen werden könnten, fallen kaum in die KIG-Klasse III.

Viel Erfolg!

Karliemeinname


Aaronkun 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 15:57

Das heißt also falls ich die Herbst-Apparatur komplett ablehnen will und meine Kieferstellung so behalten möchte der KFO das auch so machen kann? Ich brauche nämlich noch warscheinlich so um die 3 Monate bis mein OK komplett abgeschlossen ist, habe aber Bedenken das wenn ich dem KFO sage ich möchte keine Kieferbehandlung (die in 1 Monat stattfinden würde) er dann die Behandlung komplett abbricht und meinen OK so lässt wie er grade ist ohne weitere Behandlungen die er eigentlich noch braucht

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karliemeinname  01.08.2024, 21:39
@Aaronkun

Es ist klar, dass wir von einer Privatbehandlung sprechen.

Die Situation ist so wie sie ist. Besprich das mit deinem Kieferorthopäden. Das sind keine Flickschuster, die wollen immer das Optimale rausholen oder zumindest dicht dran. In deiner Situation gibt es aber Hinderungsgründe, so dass Notwendiges oder Wünschenswertes neu beurteilt werden müssen.

Es gibt für den Kieferorthopäden keinen Grund die Behandlung abzubrechen. Er wird sich von dir aber sicher schriftlich bestätigt lassen, dass das Behandlungsziel auf deinen Wunsch verändert wurde. Das ist aber nicht böse dir gegenüber gemeint. Er muss sich rechtlich absichern.

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