Heizung in der Küche zugebaut, Reklamation möglich?

5 Antworten

Hallo nanunana88,

der von @oklein gemachte Vorschlag ist eigentlich die einzig vernünftige Lösung, sofern die Vermieterin damit einverstanden ist!

Wenn es hart auf hart kommt, musst Du die Küchen sogar ausbauen!

Möglich wäre evtl. noch , zusammen mit dem Nachmieter und der Expertise eines Heizungsbauers, der die Bedenken der Vermieterin zerstzeut eine Lösung zu finden!


oklein  07.11.2019, 18:50

Na da sag ich mal Danke für das Lob 😎

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oklein  07.11.2019, 18:50

Beim Heizungsbauer sehe ich nicht viele Chancen, da die Küche ja offenbar die Abstrahlung nicht nur be- sondern sogar verhindert.

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Norina1603  08.11.2019, 08:50
@oklein

Bezüglich der Heizwirkung (Wärmeabstrahlung) gebe ich Dir recht, da diese gleich null sein dürfte, ich dachte eher an den Hitzestau der von der Vermieterin befürchtet wird.

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Ein baulicher Ansatz:

Wenn der HK unter der Arbeitsplatte ist, dann säge ein Stück der Platte raus und ersetze das Teil durch ein abnehmbares Gitter. Das Loch so groß, dass man an den Thermostat kommt oder - auch das geht - den Thermostat über die Platte legen lassen.

Den Unterschrank muss man ggfs. offen lassen und die Rückseite durch ein Lochblech (große Öffnungen) ersetzen oder auch weglassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Norina1603  07.11.2019, 08:44

Das wäre zumindestens eine praktisch durführbare Lösung!

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Das kannst Du Dir selbst an die Backe heften. Entweder Du nimmst den Unterschrank einfach raus und entsorgst ihn, oder Du nimmst die Küche einfach mit.

Ich habe nach dem die Küche montiert wurde, einen Zettel unterschrieben worauf draufstand, dass die Küche ordnungsgemäß geliefert und montiert wurde.

Damit ist das DEIN Problem. Du wirst um einen Rückbau nicht rumkommen.

Was hat jetzt das Möbelhaus mit der ganzen Sache zu tun? Du musst die Wohnung eigentlich so verlassen wie du sie vorgefunden hast... wenn dem nächsten Mieter jetzt das mit der Heizung nicht gefällt dann hast du ein fettes Problem.. dann darfst du die Küche wieder ausbauen und dann kannst du sie ja deiner Vermieterin verkaufen