Heiratsvisum wie lauefts?

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Ein Einreisevisum zur Heirat muss der ausländische Partner bei der deutschen Botschaft oder dem zuständigen deutschen Generalkonsulat im Ausland beantragen. Ob es tatsächlich erteilt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. So werden z. B. Kenntnisse der deutschen Sprache verlangt (Prüfungszeugnis des Goethe-Instituts), die finanzielle Situation von beiden Partnern, also auch von dem in Deutschland wohnhaften, die personenstandsrechtlichen Voraussetzungen (ledig, verwitwet oder rechtskräftig geschieden), die wirtschaftliche Situation im ausländischen Heimatland. Außerdem muss man sich bewusst sein, das ein Visumantrag auch ohne Begründung abgelehnt werden kann. Das Visum gilt nur für einen begrenzten Zeitraum (3 Monate). Kommt die Heirat während dieser Zeit nicht zustande, gibt es keine Verlängerung. Ein längerer Aufenthalt wäre dann illegal mit all seinen Konsequenzen (Abschiebung, Einreisesperre u. a.). Nach der Heirat wird vom örtlich zuständigen Ausländeramt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt (in der Regel 1 Jahr), die immer wieder zu verlängern ist und natürlich davon abhängig ist, dass ihr noch miteinander verheiratet seid. Vor einer Umgehung dieser Prozedur durch ein (u. U. leichter zu bekommendes) Einreisevisum als Besucher kann ich nur warnen; die deutsche Botschaft im Ausland kann die Heirat wohl nicht verhindern, aber dem Ausländeramt in Deutschland den Sachverhalt der falschen Angaben im Visumantrag mitteilen, was -trotz gültiger Heirat- zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen führen kann. Wenn ihr dann nicht dauernd getrennt leben wollt, bleibt nur ein Leben im Heimatland des ausländischen Partners oder in einem Land, welches euch beiden die Einreise auf Dauer erlaubt. Wie du siehst, müssen Liebe, Zuneigung, Geduld und Verständnis für die Belange des anderen gewaltig sein, um die aufgebauten bürokratischen Hürden zu nehmen!


tummeliten  08.06.2013, 02:37

Hallo , gibt es zum "Heiratsvisum" auch eine passende Gesetzesstelle ? Ich kann nur Ehegattennachzug finden (§ 30 ) , das "Heiratsvisum" oder "Eheschliessungsvisum" gibt es nicht. Das Ehegattennachzugsvisum ist ein nationales Visum - richtig mit einer einjährigen Dauer. Dazu muss man aber schon verheiratet sein .

Aktuell stellt sich mir nämlich genau dieses Problem , ich kann dem Beamten vom Ausländeramt aber nur erklären was ich will wenn ich eine gesetzliche Grundlage habe. Denn offensichtlich weiß er nicht was ein "Heiratsvisum" ist .

Danke im Voraus

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Jen1978  16.07.2014, 08:14
@tummeliten

Hallo tummeliten,

leider habe ich die Frage erst heute gesehen.

Das Heiratsvisum ist ein Nationales Visum und der dafür zuständige § ist:

§ 6 Abs. 3 AufenthG

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Flinke5 
Beitragsersteller
 13.05.2012, 16:36

Danke fuer die Ausführlche Information :) hast mir sehr geholfen !

danke .)

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aetnastuermer  23.05.2012, 07:25
@Flinke5

Danke für den Stern! Meine Ausführungen zu diesem Thema beruhen nicht auf persönlicher Erfahrung sondern meinen Beobachtungen als langjähriger Standesbeamter mit dem Schwerpunkt "Eheschließungen mit Ausländern aller Art".

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hallo kann jemand mir bitte helfen ...mein freund macht grade seinen deutschkurs in kosova und nächsten monat heiraten wir standesamtlich welche unterlagen brauche ich und er was wir bei der deutschen botschaft abgeben müssen und muss er oder ich hier zuerst deb antrag stellen? ich habe ein unbefristeten aufenthalt in deutschland