heiraten trotz scheidungsjahr

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für das Aufgebot der neuen Ehe brauchst Du das Scheidungsurteil. Erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist, kannst Du wieder heiraten. Mach es doch einfach im nächsten Jahr.


deavilbabe 
Beitragsersteller
 24.09.2011, 12:14

wir wollten ja noch heiraten bevor unser kind zur welt kommt

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deavilbabe 
Beitragsersteller
 24.09.2011, 12:18
@huegelchen

wollten aber das das kind gleich mit dem namen meinen schatzes auf die welt kommt und nicht mein nachnamen ich bin froh wenn ich ihn wieder los bin ehrlich gesagt

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deavilbabe 
Beitragsersteller
 24.09.2011, 12:23
@user1192

es soll ja den neuen gleich haben und nicht den alten nachnamen

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huegelchen  24.09.2011, 12:44
@deavilbabe

Dann hättest Du das Kind besser planen sollen, und zwar so, dass es später auf die Welt gekommen wäre. Die Nachnamensgebung sollte doch jetzt nicht das Problem sein. Freu Dich auf Euer Kind und das es gesund ist. Da ist so ein Name doch Nebensache.

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Erdianer  24.09.2011, 18:49
@deavilbabe

Sonst keine Probleme?

Heiraten im Scheidungsjahr ist nun mall nicht machbar!!

Wenn die Scheidung rechtskräftig ist: Scheidungsurteil dem Standesamt vorlegen - Ex-Mann muss Erkärung abgeben, dass er nicht der Vater ist und der Erzeuger gibt an, dass er der Vater des Kindes ist, dann erfolgt problemlos die Umschreibung.

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Es ist durchaus möglich, das Trennungsjahr zu verkürzen, aber nur, wenn für einen der beiden unzumutbare Härten vorliegen. Ein unerfüllter Namenswusch allein wird jedoch vor Gericht nicht als unzumutbare Härte betrachtet. Deshalb rate ich, Dich über Ausnahmeregelungenn bei der Namensvergabe zu informieren. Eventuell ist es auch machbar, dass bei der neuerlichen Heirat der Name des Kindes geändert wird.

Falls Du noch andere Gründe haben solltest, das Trennungsjahr zu verkürzen, rate ich Dir: wende Dich am besten an einen Anwalt. Eine schnelle Scheidung ist heutztage über das Internet machbar und kostet relativ wenig. Die Seite http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-ohne-streit/ hält einige Informationen über diese Möglichkeit bereit.


deavilbabe 
Beitragsersteller
 27.09.2011, 18:19

muss ich eigentlich bei der scheidung auch zahlen obwohl mein nochmann die scheidung alleine beantragt hat?

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vogelspinne  29.09.2011, 11:00
@deavilbabe

selbstverständlich mußt du zahlen, ersteinmal deinen anwalt und dann noch die hälfte der gerichtskosten, was glaubst denn du?

warst du denn noch nicht beim anwalt? der hätte dir das sagen können, oder eben auch, dass du prozesskostenhilfe beantragen mußt, aber bevor der termin ist und nicht im nachhinein...gott schick hirn...

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Ciao :-)

Also ersteinmal nennt man es das Trennungsjahr! Und nach diesen Zeitpunkt erst bekommt ihr einen Scheidungstermin, dieser kann auch noch mal bis zu einen Jahr dauern. Erst wenn du das rechtsgültige Scheidungsurteil hast, darfst und kannst du heiraten.

An deiner Stelle würde ich mir über etwas anderes Sorgen machen, denn da das Kind während deines Trennungsjahres gezeugt wurde und auf die Welt kommt, dann gilt es rein rechtlich ersteinmal als eheliches Kind, soll heißen, dass dein Nochehemann als Vater gilt.

Du mußt dann erstmal den tatsächlichen Vater übers Vormundschaftsgericht anerkennen lassen.

In Deutschland ist es nicht möglich. Logischerweise muss man erst geschieden sein, um neu heiraten zu können. Und scheiden lassen kann man sich erst mit Ablauf des Trennungsjahres.

Nein, du musst erst geschieden sein, ist doch logisch, oder?!