Hebephilie…..(m23 mit w14) auf gf in einer Antwort schwärmerisch persönlich als glücklich bestätigt (bis dato 84 x gelesen)….ohne Konsequenzen hier?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke es ist leider rechtens, obwohl ich 14 mit 23 nicht wirklich gutheissen kann - es ist weniger der Altersunterschied, sondern mehr das eine Person hier erst 14 ist. Ich würde da auch genauso sehen das diese 23 Jährige Person Hebephil ist. Ausserdem sehe auch keinen unterschied selbst wenn es 33+14 oder 43+14 wäre. Ist genauso schlimm. Bei 18+14 oder 17+14 würde ich nichts sagen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja.

§ 176 dt. StGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

In Österreich gilt im Prinzip das Gleiche: Mit 14 Jahren beginnt die Mündigkeit (§ 74 Abs. 1 Z 1 öStGB).

BTW: Mehrere von Richard Lugners Ehefrauen waren fast 60 Jahre jünger als er, aber zum Zeitpunkt der Hochzeit(en) immerhin bereits volljährig.  😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Seit 1. Juli 2021 kann das Gericht gemäß § 176 Absatz 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Dafür muss es leider erstmal einen Kläger und einen Gutachter geben. ich sehe das Ganze genauso kritisch wie du. Schon allein der Ausdruck muss einen doch aufhorchen lassen. Eine 14-jährige ist ein Kind. Ein 23-jähriger ist ein Erwachsener.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschlossenes Studium (Pädagogik/Psychologie)

Funship  02.10.2024, 09:49

Im rechtlichen Sinne sind 14-jährige keine Kinder, dein ganzer Text ist für die Tonne.

Halidisk 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:32
@Funship

in Tonne oder svhmutzige Fuchshöhle entsorgen 😂👍

Seltsame "Fragestellung". Ja, es ist ohne Konsequenzen hier. Ganz offensichtlich. Und es ist rechtens, bedarf daher auch keiner Anführungszeichen.

Ob es in der individuellen Sache für beide Personen tatsächlich der richtige Weg ist, was der eigene moralische Kompass dazu sagt und wie die Familie der zwei Beteiligten das sieht, kann zwar durchaus von der rechtlichen Grundlage abweichen - allerdings lässt sich das von hier kaum bewerten oder gar beurteilen.

Ab 14 ist es legal und geht keinen was an