Hausverbot ohne grund für ein Kind?
Hallo,
meine Nichte 10 Jahre wollte eben ihn ihrem Dorf in einen kleinen Nahkauf sich Briefmarken holen und etwas süßes, da sag sie die Filialleiterin und schrie sie sofort an das sie den Laden sofort zu verlassen hat und Hausverbot hätte. Der Hintergrund, die Filialleiterin ist eine ehemalige Schulkameradin meiner Schwester und der Mutter meiner Nichte, sie hatten kein gutes Verhältnis und aus diesem Grund hat sie das Kind aus dem Laden geworfen und sie mit Pfefferspray bedroht und ihr Hausverbot erteilt. In wieweit ist es rechtlich korrekt oder ist es möglich dagegen vorzugehen?
4 Antworten
Das Hausverbot ist nichtig.
Allein schon, weil es ohne triftigen Grund verhängt wurde (persönliche Gründe sind keine triftigen Gründe). Und andererseits ist deine Nichte ohne nicht strafmündig. Das heißt, dass sie beispielsweise wegen Hausfriedensbruch ohnehin nicht belangt werden kann.
ABER: Dennoch kann ihr der Verkauf von Waren verweigert werden, da hierzulande nun mal Vertragsfreiheit herrscht.
Bezüglich der Geschichte mit dem Pfefferspray: Habt ihr zufällig auch Zeugen dafür, die das ggf. untermauern können? Denn dann solltet ihr es zur Anzeige bringen. Denn ein Kind mit einer Waffe (!) zu bedrohen geht überhaupt nicht. Ggf. kann das sogar als Körperverletzung bzw. (psychischer) Kindesmisshandlung gewertet werden, falls deine Nichte durch dieses Ereignis traumatisiert wurde (z. B. sich deshalb nicht mehr in Supermärkte traut).
Am besten gehen du und die Mutter (also zu zweit, als Zeuge) gemeinsam hin und sucht ein klärendes Gespräch.
Dann sehe ich nur zwei Möglichkeiten.
1. Mal von einem Anwalt beraten lassen. Falls ihr diesen Stress und ggf. Kosten auf euch nehmen wollt.
2. Die Sache vergessen, so schwer es auch fällt, und diesen Laden meiden.
Wobei, halt. Eine dritte Möglichkeit gibt es auch noch.
Falls es kein privater Laden ist, wendet euch an die Unternehmenszentrale und schildert dort noch einmal den Fall. Nach Möglichkeit per Brief (Einschreiben), worin ihr auch einen Sceenshot abdruckt. Am besten wo das Pfefferspray zu sehen ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass allein das Vorhandensein des Sprays schon zur arbeitsrechtlichen Kosequenzen für diese Person führen könnte.
Falls es ein privater Markt ist, findet heraus wer der Eigentümer ist und ob er eine alternative Postadresse hat, damit die Dame die Post nicht abfangen kann, falls sie an die Filiale adressiert ist.
Sie hat das Hausrecht und kann Hausverbote erteilen.
Auf der anderen Seite steht natürlich eine absolute Überreaktion. Ich würde hingehen (ohne das Kind) und das Gespräch suchen, welches Problem es gibt.
Beim vor das Gesicht oder Körper halten von Pfefferspray gegenüber einer 10jährigen würde ich Anzeige erstatten.
Den Filialleiter anrufen.
Filialleiter = Hausrecht
Hausrecht = Hausverbot
Hausverbot = kein Grund notwendig
kein Grund notwendig = Fall erledigt
Ganz Willkürlich weil sie meine Schwester nicht leiden kann?
Ja... vielleicht hilft ein klärendes Gespräch?! Oder man meidet die Filiale und fährt woanders hin. Aber Derjenige der Hausrecht hat benötigt halt keinen Grund um davon Gebrauch zu machen.
Dankeschön das Gespräch haben wir gesucht aber ohne Erfolg sie zog wieder ihr Pfefferspray und rief die Polizei aber auf unseres eingehen bei der Polizei mit dem Pfefferspray und das wir nur wissen wollten welches Problem es gäbe wurden wir nur aufgefordert zu gehen. Die Polizei hat alles komplett ignoriert und ständig nur ihren Satz wiederholt... wir waren auch nicht aggressiv oder so haben nur antworten gewollt aber dieses Mal haben wir es gefilmt falls uns keiner glauben mag.