Hauskauf rücktritt Geld weg?
Wenn man ein Haus kauft, man hat alles bezahlt alles erledigt. Man tritt dann aber vom Kauf zurück. Verkäufer kann das Geld aber nicht zurück zahlen, weil es schon weg ist. Was passiert dann??
Der Käufer hat einen guten Grund von Kauf zurück zu treten. Verkäufer kann das Geld nicht zurück zahlen (ausgegeben). Was passiert dann? Wie kommt der Käufer an sein Geld?
4 Antworten
Wenn das Haus verkauft ist, ist es verkauft.
So einfach kann man da nicht zurücktreten. Es gibt eigentlich nur sehr wenige Gründe, die man geltend machen kann:
- Vertragswidriges Verhalten des Verkäufers
- Arglistige Täuschung oder Betrug
- Rücktrittsrecht im Vertrag
- Fehlende Genehmigungen oder Ungültigkeit des Vertrags
Was passiert dann?
Das kommt auf die Rahmenbedingungen an. Nachdem der Rücktritt schriftlich erklärt wurde, inklusive der Darlegung der Gründe, und der Verkäufer zur Rückerstattung des Kaufpreises aufgefordert wurde, muss dieser ja erst einmal reagieren. Oder eben auch nicht. Je nach dessen Reaktion / Antwort kann man dann auf Rückzahlung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz klagen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens Forderungen anmelden, einen Vergleich vorschlagen oder feststellen, dass man auf dem Elend sitzenbleibt.
P.S. Manchmal hilft es, wenn man die Fragen etwas ausführlicher formuliert. Dann kann man als Antwortender auch schon eher feststellen worum es eigentlich geht.
Selbst wenn er das Geld ausgegeben hat, hat er immer noch das Haus. Auf das kann man per Zwangsvollstreckung zugreifen. Das ist aber tatsächlich nur ein sehr theoretisches Problem.
Man kann nicht so einfach von einem Kauf zurücktreten und den Vertrag widerrufen.
Da wo der Notar und die Bank rüber schauen über die vertraglichen Bedingungen
Bei zb arglisten versteckten erheblichen Schaden schon. Das war auch nicht die Frage. Sondern was ist wenn der Verkäufer das Geld nicht zurück zahlen kann...
Man tritt dann aber vom Kauf zurück
Das geht nicht. Man kann von einem Kaufvertrag nicht zurücktreten - es sein denn es handelt sich bei dem Kauf um einen Fernabsatzvertrag. Aber ein Hauskauf zählt.da nicht dazu.
Wenn es sich um arglistig verschwiegen Mängel hat, kann man einen Titel gegen den Verkäufer erwirken .
Alex
Das ist klar. Das war nicht die Frage..