Hauskauf aber nicht verheiratet, welche Vorkehrungen sollen wir treffen?

4 Antworten

Dann macht Euch jetzt schon Gedanken, wie Ihr das handhaben wollen würdet. An sich würde im Fall der Trennung ja nur der Verkauf in Frage kommen und der Gewinn wird durch 2 geteilt. Anonsten: Unterschreibt alles gemeinsam - beide Namen sollten überall auftauchen.


Irisruehrli 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 20:19

Also bist du der Meinung, dass das Haus 50:50 aufgeteilt werden sollte und somit auch beide den Kredit unterschreiben sollten?

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AriZona04  05.05.2021, 20:20
@Irisruehrli

So sehe ich das - ja. Frag doch bei der Unterschrift den Notar, was er raten würde.

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Wenn ihr finanziell ungefähr gleich vermögend seit, dann könnt ihr das Haus "... zu je 1/2" kaufen. Dann gehört jedem die Hälfte.

Vorteil: jeder von euch kann den Partner in seinem Testament seine Haushälte vererben und dieser darf dann das ganze Haus haben.
Nachteil: Bei einer Trennung kann ein Partner seinen Anteil nur theoretisch verkaufen, weil kein Aussenstehender nur eine Haushälft kauft, bzw. dein Partner wäre dann aufgefordert, den anderen auszuzahlen. D. h. er wäre aufgefordert, deine Hälfte zu kaufen, was in der Realität nur selten stattfindet. Deshalb ist das irgenwie eine Sackgasse.

Ein Haus gemeinsam zu kaufen und zu besitzen macht heute irgenwie kaum mehr Sinn, finde ich, denn eine Trennung erfolgt zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit, egal ob verheiratet oder nicht. Also wäre es planerisch zweckmässiger, dass nur eine das Hasu kauft und der andere sich hälftig am Unterhalt beteiligt. Dann kann bei einer Trennung der Hausbesitzer drin bleiben und ihm gehört sowieso das ganze Haus. Der andere Partner, der auszieht, kann das jederzeit tun, ohne dass er erst eine Haushälfte verkaufen müsste (was gemäss obiger Übelegung sowieso extrem schwer wird).

Meine Anregung ist alledings: Mietet euch eine echt flott Hütte auf dem Land oder eine tolle Stadtwohnung. Dort könnt ihr jederzeit ausziehen, ohne dass der andere einen Klotz am Bein hätte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Irisruehrli 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 20:29

Vielen Dank für deine Antwort, hilft mir sehr weiter! Ich sehe es sehr ähnlich wie du. Sollte jedoch nur eine Person das Haus kaufen und besitzen wäre es ja ein Nachteil für die zweite Person da diese den Monatlichen Geldbeitrag "ins leere" zahlen würde und somit nie im Grundbuch stehen würde.. also wäre eine Kostenaufteilung von 50:50 nicht gerechtfertigt... (würden aber gerne gleichwertige Partner sein) ;-)

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tenno5034  05.05.2021, 20:30
@Irisruehrli

Es muss nicht immer anteilig zur Hälfte sein. Der Partner darf auch eine fiktive, rechnerische "Miete" zahlen, sich damit an den Unterhaltskosten beteiligen.

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Irisruehrli 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 20:31
@tenno5034

Danke, das ist eine gute Idee, die sicher in die engere Auswahl kommt :-)

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In solchem Falle bleibe nur die notarielle Vereinbarung, dass der jeweils andere im Trennungsfalle einem freihändigen Verkauf zustimmt.

Eine Trennung ist immer mit Verlust verbunden und endet oft entweder im gemeinsamen Verkauf oder in der Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Wenn das Haus einer alleine finanzieren kann- würde ich auch nur alleine erwerben. Sobald der zweite für ein Darlehen benötigt wird - auch gemeinsam erwerben.

Zu welchen Quoten ihr erwerbt - kommt auf das Verhältnis eures Einkommen und eingebrachtes Vermögen an. Diese Aufstellung würde ich auf jeden Fall machen und beide mit inhaltlich richtig durch Unterschrift mit Datum bestätigen.

Das Testament als nicht verheiratet- wird für den Alleinerben einer Haushälfte eine steuerliche Herausforderung.

Welche Aufteilung eines Hauses dir sonst noch vorschwebt? Einer Erdgeschoss, einer Dachgeschoss- macht wenig Sinn.