Hausgeldabrechnung?

3 Antworten

Soweit ich informiert bin, hat er da bis zum 31.12.24 Zeit.

Also wenn bis dahin keine Abrechnung da ist dann kannst du mal zum Anwalt gehen oder deinen Vermieter nochmal anfragen wann man denn damit rechnen kann.


anitari  17.09.2024, 12:07

Es geht um Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer, nicht um Betriebskostenabrechnung für Mieter.

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fribeck27 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 12:13
@anitari

zwangsläufig betrifft es auch Mieter, da der Vermieter auf der Grundlage der Hausgeldabrechnung mit dem Mieter abrechnen muss. Der Mieter will normalerweise seine Jahresabrechnung Mitte des Jahres um rechtzeitig die Steuererklärung machen zu können

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anitari  17.09.2024, 12:17
@fribeck27

Wenn denn Eigentümer auch Vermieter sind.

Aber in der Frage geht es ausschließlich um die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer. Das gilt das WEG-Recht, nicht das Mietrecht.

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Auch der Verwalter hat bis 31.12.24 Zeit, wenn die Abrechnung das Kalenderjahr 23 betrifft.

Vorgeschrieben ist zeitnah, 3 - 6 Monate, aber:

Gerät der Verwalter mit der Erstellung der Abrechnung in Verzug, können die Wohnungseigentümer insoweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Ist die Klage erfolgreich, können zunächst die Verfahrenskosten gegen den Verwalter geltend gemacht werden. Bleibt er weiter untätig, haftet er unmittelbar gegenüber den vermietenden Wohnungseigentümern hinsichtlich der bei deren Mietern aufgrund der Verspätung nicht mehr durchsetzbaren Nachforderungen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verwaltervertrag auch weiterhin als ein Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer qualifiziert wird. Dies ist allerdings umstritten und wurde von der Rechtsprechung bereits einmal verneint. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/jahresabrechnung-wemog-14-wann-ist-die-jahresabrechnung-vorzulegen_idesk_PI17574_HI8888963.html