Haus auf dem Campingplatz?

3 Antworten

Du erwartest hier eine Art von Beratung, die hier nicht geleistet werden kann und darf.

Zum Thema:

Du schreibst weiter unten, das der Käufer es nicht hätte verkaufen dürfen. Wahrscheinlich hätte er es erst gar nicht bauen dürfen. Andererseits musst du dir vorhalten lassen, dass du dich nicht ausreichend vorher informiert hast, denn ein Campingplatz mit großen Häusern ist doch mehr als auffällig.

Möglicherweise hat dich der Käufer auch betrogen, wenn er um das Problem des Baurechts wusste und dich mit Absicht in eine Falle hat laufen lassen. Vielleicht wusste er es selber nicht besser und hat einfach erweitert, weil es niemanden störte. Der Betreiber Platzes hat dabei einfach weggeschaut.

Es gilt aber auch https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/baurecht/verkauf-einer-immobilie-ohne-baugenehmigung-2/

Sachmängelausschluss bei Bestandsimmobilien
Bei Verkauf einer Bestandsimmobilien wird in vielen notariellen Musterkaufverträgen ein sogenannter Gewährleistungsauschluss gemäß § 442 BGB vereinbart. Regelmäßig werden Rechte des Käufers wegen Mängel an der Kaufsache ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“).
Der Käufer hat jedoch Schadensersatzansprüche bei dem Verkauf einer nicht zu Wohnzwecken genehmigten Wohnfläche, wenn der Verkäufer Kenntnis von der fehlenden öffentlich rechtlichen Baugenehmigung hatte und diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.
In einem eventuellen gerichtlichen Verfahren wäre der Käufer jedoch für den Umstand beweisbelastet, dass der Verkäufer Kenntnis von der fehlenden Baugenehmigung hatte. Ausreichend wäre in diesem Zusammenhang auch, wenn der Verkäufer trotz Unkentnnis das Vorliegen einer Genehmigung „ins Blaue hinein“ behauptet hat.

Was auch immer passiert ist, dir kann nur ein Anwalt helfen, denn nur er kann alle persönlichen Umstände berücksichtigen und deine Ansprüche prüfen.

Du hast für das Haus vor elf Jahren den Betrag bezahlt den es dir damals wert war. Das Haus steht immer noch auf fremdem Grund und jegliche Investition geschieht auf eigenes Risiko.

Irgendwelche Eigenschaften.. über Bestand und Nutzungsdauer hat der Verkäufer dir vermutlich nicht zugesichert.

Ihr könnt höchstens gemeinsam versuchen die rechtlichen Grundlagen für die Änderungen heraus zu finden und mit der Gemeinde oder dem Betreiber verhandeln


katrinkr 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 22:53

Er hat mir wissentlich etwas verkauft, was er gar nicht durfte....

0
kabbes69  24.07.2024, 23:15
@katrinkr

Ups... dann lautet die Frage: Hättest du dies vor elf Jahren durch eine Nachfrage zB beim Bauamt heraus finden können?

Ich nehme mal.an der Verkauf steht in Verbindung mit einem Pachtvertrag, ähnlich Kleingartenverein. Wobei Campingplatz mit zulässiger Meldeadresse eine andere Grundlage haben muss.

Evtl kann dir ein Anwalt mehr sagen.

0

Ist das eine Vorgabe der örtlichen Kommune? Dann konnte der Betreiber das vor 11 Jahren auch nicht wissen.

In meinem Ort bzw. Campingplatz in der Nähe mussten vor Jahren sämtliche Anbauten entfernt werden. Gesetzlich vorgeschrieben (Brandschutz).