Hat mein Sohn nach 9 Schuljahren aber Abgang nach der 8. Klasse den Hauptschulabschluss?

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hauptschulabschluss hat er auf jeden fall sofern er dieses jahr auch beendet- sind ja nur noch paar wochen.

die aussage "das eh schon zu viele" in einer klasse sind finde ich mehr als daneben. bildung darf man niemanden verweigern. ich würde mich, sofern die noten für eine weiterbildung entsprechen, ans oberschulamt melden. die machen dann schon einen platz frei für deinen sohn.


DasEllili  06.05.2010, 08:15

Nein - keinen Hauptschulabschluss, sondern Hauptschulabgang. Die Hauptschule wurde nicht mit Prüfung abgeschlossen!

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kikkerl  06.05.2010, 08:17
@DasEllili

darum sage ich ja auch er soll die letzten wochen durchziehen und dann abschließen.

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Kessko 
Fragesteller
 06.05.2010, 08:23
@kikkerl

Die zieht er ja auch durch. Ich habe wo gelesen, daß man einen Hauptschulabschluss hat wenn man im Abgangszeugnis nicht schlechter als 4,4 Notendurchschnitt hat. Er hat so um die 3,2. Die 8. Klasse beendet er auf jeden Fall.

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BlackWaldkatze  06.05.2010, 08:25
@Kessko

Trotzdem wird s nicht so einfach wie du dir das vorstellst (kommt zumindest so rüber von deinem Satz unten)! Wenn es partout nicht geht auf der jetzigen Schule, schick ihn zu einer anderen! Ohne Abschluss wird s mehr als schwierig!

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kikkerl  06.05.2010, 08:30
@BlackWaldkatze

genau! und oberschulamt hilft da weiter. ich würde mich nicht unterkriegen lassen von irgendwelchen lehrern oder rektoren die behaupten dass eh zu viele in einer klasse sind. das ist totaler quatsch

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Kessko 
Fragesteller
 06.05.2010, 08:34
@BlackWaldkatze

Er will auf keine andere Schule, außer zur Berufsschule.

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kleffer87  06.05.2010, 08:37
@Kessko

achso er WILL keinen höheren abschluss WILL aber eine ausbildung und auf die berufschule.so so nix machen aber hautpsache mit beziehungen an alles kommen. diese kinder werden echt häufig belustigt

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Reservist  06.05.2010, 08:38
@Kessko

Ja, dann wird das ein Problem. Sonst soll er ein Berufsgrundschuljahr machen.

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Kessko 
Fragesteller
 06.05.2010, 08:39
@kleffer87

Das interessiert hier keinen Menschen und später mal niemandem. Die Hauptsache er hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wie er zu dieser Stelle kam, interessiert niemandem.

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kikkerl  06.05.2010, 12:43
@Reservist

daaanke das hätte ich nun nicht gedachtgg. viel glück für deinen sohn :-)

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Kessko 
Fragesteller
 06.05.2010, 15:59
@kikkerl

Bitteschön! Danke für die Glückwünsche. Ich hoffe, es wendet sich alles zum Guten.

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Unten steht eine verwandte Frage, die schonmal gestellt wurde. Da herrscht eigentlich die Meinung vor, dass er einen Hauptschulabschluss haben müsste.


turalo  06.05.2010, 08:10

In Bayern hat man gar keinen Schulabschluß, selbst wenn man ein Jahr vor dem Abitur hinwirft. Da ist man völlig ohne Schulabschluß.

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Zuckerkringel  06.05.2010, 08:13
@BlackWaldkatze

nein hast du nicht! das einzige was man hat ist die mittlere reife, weil man ja die 10te klasse erfolgreich abgeschlossen hat!

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herman2010  06.05.2010, 08:18
@BlackWaldkatze

Bereits automatisch durchlaufene Abschlüße werden anerkannt. Wenn man also in die Gymnasiale Obersfufe wechselt hat man die Fachoberschulreife nebenbei erreicht. Nach Klasse 12 hat man jedoch in vielen Ländern schon die Allgemeine Hochschulreife. Bei einer verkürzten Oberstufe kann das Fachabitur nicht unbedingt anerkannt werden.

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turalo  06.05.2010, 08:18
@turalo

Nein, Zuckerkringel, nicht mal die Mittlere Reife wird in Bayern so anerkannt.

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BlackWaldkatze  06.05.2010, 08:23
@herman2010

Also wenigstens die Mittlere Reife würde anerkannt werden...ansonsten hätten ja komplett alle Schulabgänger die s Abi nicht geschafft haben oder was auch immer, keinen Abschluss...

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turalo  06.05.2010, 09:04
@BlackWaldkatze

Abi nicht geschafft oder vorzeitig abgebrochen - das sind zwei unterschiedliche Dinge.

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Kessko 
Fragesteller
 06.05.2010, 09:09
@turalo

Es geht hier ja nicht ums Abi, sondern um Hauptschulabschluss ja oder nein?

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Zuckerkringel  06.05.2010, 12:46
@turalo

ich war der Meinung eine bestandene 10. klasse am Gym zählt wie die mittlere Reife! Also das Versetzungszeugnis ist dann das Abschlusszeugnis!

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Meiner Meinung nach stimmt das absolut nicht!!! Erst nach Erreichen des Klassenziels in der 9. Klasse bekommt er seinen Hauptschulabschluss! Und wie er bekommt keine Chance den Quali zu machen? Das darf die Schule einem Schüler gar nicht verweigern! Genauso wenig wie sie ihn wegen zu hoher Schülerzahl nach der 8. Klasse einfach rauskicken! Geh auf alles Fälle zum Schulleiter und wenn der sich auch quer stellt, dann ruf bei deinem zuständigen Kultusministerium an! Die helfen dir!!! Stell dich als Mutter ruhig auf die Hinterfüße, man darf sich nicht alles gefallen lassen!!!!

Hallo Kessko,

habe zufällig gerade mit 'ner Kollegin von einer Münchener Hauptschule gesprochen und kann Dir folgendes mitteilen:

Dein Sohn hat seine Schulpflicht nach 9 Jahren erfüllt, aber noch keinen HS-Abschluss nach der 8. Klasse. Wenn er die 9. Kl. noch machen will, soll er einen "Antrag auf Schulpflichtverlängerung" bei der Schulleitung stellen und kann dann bei Genehmigung die 9. besuchen. In der Regel werden solche Anträge problemlos genehmigt, allerdings müssen solche Schüler an der Schule der Kollegin einen Vertrag mit der Schulsozialarbeiterin unterschreiben (angemessenes Verhalten, regelmäßiges Erscheinen, Hausaufgaben machen etc., da solltest Du auch dementsprechend "ein Auge" auf Deinen Sohn haben, falls das bisher problematisch war!) Und noch was: er ist nicht mehr an die sog. "Sprengelpflicht" gebnden, d.h. er kann auch an jeder anderen HS diesen Antrag stellen, wenn er "nur" noch die 9. Kl. machen will.

Aber ich denke, es ist besser, wenn er gleich zu einer weiterführenden Schule wechselt, z.B. zu einer Wirtschaftsschule (s.o.!)

Viel Glück!


Kessko 
Fragesteller
 08.05.2010, 11:02

Vielen Dank für Deine Hilfe. Leider habe ich die "hilfreichste Antwort" schon vergeben. Wir werden nochmal so einen Antrag stellen. Wir haben zwar schon einen unterschrieben auf Schulzeitverlängerung, der aber abgelehnt wurde. Mein Sohn hat keine schlechten Noten, hat nie geschwänzt und nie jemanden beleidigt oder geschlagen und es wurde der Antrag nicht genehmigt, weil er sich öfters mal mit 1 Lehrer (nicht mit dem Klassenlehrer) angelegt hat, der manche Schüler ungerecht behandelte und mein Sohn hat einen starken Gerechtigkeitssinn und deshalb hat er dem Lehrer die Meinung gesagt. Ich habe jetzt nochmal einen Brief an den Rektor der Schule geschrieben und ihn gebeten seine Entscheidung nochmal zu überdenken. Ich habe ihm versprochen, daß mein Sohn lernen wird, nie schwänzt und sich auch nicht mehr mit den Lehrern anlegt. Mal sehen, was da draus wird. Ich habe gehört, daß man sich beim Kultusministerium beschweren kann, falls meinem Sohn das 9. Jahr nicht mehr genehmigt wird. Stimmt das? Kennst du dich da etwas aus? Ich wohne in Bayern, da sind nur 9 Jahre Schulpflicht.

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Ich denke, Dein Sohn hat nach 9 Schuljahren den Hauptschulabschluss, wenn er nicht schlechter als 4,4 Notendurchschnitt im Abgangszeugnis hat. Alles Gute für Euch!