HAT MEIN MANN ANSPRUCH AUF DAS ERBE VON MEINEN ELTERN

10 Antworten

Mein Gott, so viel Unsinn auf einem Haufen findet man selten. Warum antworten, obwohl man keine Ahnung hat?

Zugewinngemeinschaft, also der gesetzliche Güterstand ohne einen Ehevertrag, ist Gütertrennung mit Zugewinnausgleich im Todesfall oder bei Scheidung.

Geld, das man erbt wird zum Anfangsvermögen gezählt, unterliegt aber bei einer Scheidung dem Zugewinnausgleich. Es gehört aber dem Erben allein.

Ich hoffe für dich ihr habt Gütertrennung, ansonsten ist es ein Zugewinn und gehört beiden zu gleichen Teilen.

Hast du Gütertrennung vereinbart kannst du es ganz für dich alleine haben. Leg´s zur Seite für schlechte Zeiten oder kauf dir ganz alleine was Nettes.

Das Erbe (Geld) zählt nicht zum Zugewinn, gehört also dem Erben allein.

Zinsen, die aus dem Geld entstehen zählen jedoch zum Zugewinn und müssen geteilt werden.

wenn es keinen Ehevertrag mit Gütertrennung gibt, gilt die Zugewinngemeinschaft und er hat Anspruch auf die Hälfte !


Lifthrasil  20.07.2009, 10:53

Auch bei einem Erbe?

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FordPrefect  20.07.2009, 10:59
@Lifthrasil

Im Prinzip ja. Zwar zählt ein Erbe nicht zum Zugewinn, wie ich gerade gelesen habe, jedoch wird es dem Anfangsvermögen des Erbbegünstigten zugeschlagen (fließt somit dennoch in die Vermögensmasse ein).

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Anspruch hat er erst, wenn er Dich beerbt oder im Falle einer Scheidung. Vorher nicht.