Hat jemand der eine Selbsthilfegruppe beansprucht eine psychische Belastung, kann davon die Rede sein?

2 Antworten

Also erstmal besteht ein großer Unterschied zwischen "psychisch belastet" und "nicht zurechnungsfähig".

Um nicht zurechnungsfähig zu sein, reicht eine psychische Belastung nicht. Dann ist man psychisch schwerst krank und sollte eigentlich in einer Klinik sein.

Jemand der freiwillig / ernsthaft eine Selbsthilfegruppe in Anspruch nimmt, zeigt, dass er sich seinen Problemen bewusst ist und versucht sie in den Griff zu bekommen um sein Leben in Ordnung zu bringen. Das ist - trotz psychischer Belastung - soweit erstmal genau das Gegenteil von "nicht zurechnungsfähig".


DrZen 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 23:47

Ok aber kann so jemand dann auch arbeiten gehen oder kann das dann trotzdem ein Grund sein sich krank zu melden und nicht auf der Arbeit zu erscheinen also wenn die Person freiwillig eine Selbsthilfegruppe wahrnimmt, die Person bestimmt Gründe dafür hat? Wie wird das bewertet, ist man dann krank oder arbeitsfähig ?

darkarth298  01.08.2024, 23:49
@DrZen

Das hat damit nicht viel zutun. Krank geschrieben wird man ja, wenn es akute Symptome gibt, wie beispielsweise eine aktuelle depressive Phase oder so. Das kann natürlich auch trotz Selbsthilfegruppe passieren.

Absolut nein. Gut, dass es solche Gruppen gibt. Man kann sich untereinander stabilisieren und austauschen. Das ist eine große Hilfe. Z.B. für Co-Alkoholiker, Autisten, Osteoporose-Kranke, MS-Kranke.