Hat jemand der eine Selbsthilfegruppe beansprucht eine psychische Belastung, kann davon die Rede sein?
Also psychisch belastet und eben nicht zurechnungsfähig ist z.B. einem normalen Alltag nach zu gehen, wäre das zutreffend?
Mich würde auch interessieren ob das ein Grund wäre um sich krank zu schreiben und nicht auf der Arbeit zu erscheinen.
2 Antworten
Also erstmal besteht ein großer Unterschied zwischen "psychisch belastet" und "nicht zurechnungsfähig".
Um nicht zurechnungsfähig zu sein, reicht eine psychische Belastung nicht. Dann ist man psychisch schwerst krank und sollte eigentlich in einer Klinik sein.
Jemand der freiwillig / ernsthaft eine Selbsthilfegruppe in Anspruch nimmt, zeigt, dass er sich seinen Problemen bewusst ist und versucht sie in den Griff zu bekommen um sein Leben in Ordnung zu bringen. Das ist - trotz psychischer Belastung - soweit erstmal genau das Gegenteil von "nicht zurechnungsfähig".
Das hat damit nicht viel zutun. Krank geschrieben wird man ja, wenn es akute Symptome gibt, wie beispielsweise eine aktuelle depressive Phase oder so. Das kann natürlich auch trotz Selbsthilfegruppe passieren.
Absolut nein. Gut, dass es solche Gruppen gibt. Man kann sich untereinander stabilisieren und austauschen. Das ist eine große Hilfe. Z.B. für Co-Alkoholiker, Autisten, Osteoporose-Kranke, MS-Kranke.
Ok aber kann so jemand dann auch arbeiten gehen oder kann das dann trotzdem ein Grund sein sich krank zu melden und nicht auf der Arbeit zu erscheinen also wenn die Person freiwillig eine Selbsthilfegruppe wahrnimmt, die Person bestimmt Gründe dafür hat? Wie wird das bewertet, ist man dann krank oder arbeitsfähig ?