Hat der Azubi Recht auf volles Gehalt?
Ich arbeite jetzt seit dem 2. September, und bei uns ist es so, dass das Gehalt am 15. und am 25. ausgezahlt wird. Da ich Auszubildender bin, bekam ich für den ersten Monat nix am 15ten. Wie sieht es dann mit dem 25. aus? Bekomme ich dafür vom ganzen Monat das Gesamtgeld oder nur einen Teil und wird es am nächsten Monat dann auf den Lohn umgelegt? Oder hab ich das Recht, den gesamten Lohn für den Monat anzufordern? (normal bekommt man 60% am 15. und die restlichen 40% vom Lohn am 25.)
5 Antworten
Das klärst du am besten mit der Lohnbuchhaltung im Betrieb.
Aber natürlich steht dir für die Zeit die du gearbeitet hast die volle Bezahlung zu. Unabhängig davon ob du sie am 15 oder am 25. bekommst.
Am 25. gibt's eine Abschlagszahlung für den laufenden Monat (September). Der Rest des Septemberlohns kommt dann nach vollständiger Lohnabrechnung am 15. des Folgemonats.
Deine Kollegen haben am 15.09. den Rest ihres Augustlohns bekommen, daher war für dich da nix dabei.
Auf ein Gehalt hast Du gar keinen Anspruch, weil Du keinen Arbeitsvertrag hast. Du bist Auszubildender und hast einen Ausbildungsvertrag, deshalb bekommst Du eine Ausbildungsvergütung. Soviel dazu.
Diese Ausbildungsvergütung steht dir laut § 18 Berusbildungsgesetz jeweils spätestens zum letzten eines Monats zu.
Das heißt für dich muß gelten das Du am letzten eines Monats deine gesamte Ausbildungsvergütung bekommst, und nicht wie bei der Lohnzahlung deiner Kollegen am 15 und 25. nur teilweise.
Gilt es auch wenn es mein erster Ausbildungs Monat ist? Ich hab ja am 1 Tag des Monats gearbeitet
Wenn das so geregelt ist und du am 15.09. (16.09.) nichts bekommen hast, dann solltest du den vollen Anspruch am 25.09 erhalten.
Anspruch hast du aber definitiv (Recht auf dein Azubigehalt; Pflicht die Ausbildung zu machen (durch Ausbildungsvertrag)).
Die Ausbildungsvergütung sollte in einem Betrag zum Monatsende gezahlt werden.