Hartz 4 bei 880€ Nettoeinkommen?

9 Antworten

Wenn du einen weiten Arbeitsweg hast (SGB II § 11b Absetzbeträge)

und/oder eine hohe angemessene Warmmiete oder Geld für Umzug oder Kaution benötigst (SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung)

oder dein Kühlschrank kaputt geht oder die Wohnung abbrennt oder überschwemmt wird (§ 24 Abweichende Erbringung von Leistungen)

oder du schwanger bist, alleinerziehend oder behindert (§ 21 Mehrbedarfe),

kann das durchaus passieren.

Gruß aus Berlin, Gerd

Alleine die Angabe deines Nettoeinkommens reicht hier nicht aus.

Es kommt unter anderem auf dein Bruttoeinkommen an, denn daraus berechnen sich nach § 11 b SGB - ll deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen, die dir dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen werden und dann dein voraussichtliches anrechenbares Einkommen ergeben.

Dieses wird dann auf deinen / euren Bedarf angerechnet, da würden wir dann bei den weiteren wichtigen Voraussetzungen sein, die dann z.B. sein könnten, wie alt bist du, wo und mit wem wohnst du zusammen, wie hoch liegt die Warmmiete und was hast du an monatlich notwendigen berufsbedingten Aufwendungen, wie z.B. für deine Fahrkosten.

Denn diese erhöhten Kosten könnten dann auf Nachweis separat abgesetzt werden, wenn du im Monat über 70 € kommen würdest, also das was dann darüber liegen würde könnte zusätzlich zu deinen Freibeträgen abgesetzt werden.

Die ersten 100 € deines Bruttoeinkommens ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Beispiel :

Du bist Single, dein Brutto liegt bei 1100 €, an Netto bekommst du 880 €, erhöhte berufsbedingte Aufwendungen können nicht abgesetzt werden und deine Warmmiete liegt bei 350 €.

Dann stünden dir auf deine 1100 € Brutto 290 € an Freibetrag zu, es blieben dann von deinen 880 € Netto max.um die 590 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Dein Bedarf als Single würde dann derzeit bei min.432 € Regelsatz für deinen Lebensunterhalt + 350 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) liegen, zusammen also bei min.782 € pro Monat.

Der Bedarf würde dann um min.192 € nicht gedeckt sein, dass stünde dir dann min.an Aufstockung vom Jobcenter zu, wenn nicht vorrangige Ansprüche in Betracht kommen würden, damit meine ich Wohngeld von der Wohngeldbehörde.

Dazu findest du im Internet einen kostenlosen Rechner, wenn du nämlich mit deinem anrechenbaren Erwerbseinkommen + Wohngeld deinen Bedarf nach dem SGB - ll decken könntest, würde dich das Jobcenter auf Wohngeld verweisen.

Du kannst nen Antrag stellen im Jobcenter und nach ner gewissen Bearbeitungszeit bekommst du nen Bescheid in deinen Briefkasten gesteckt in dem drinnesteht ob er abgelehnt oder angenommen wurde.

Versuch macht klug.

Kannst auch ma versuchen Wohngeld zu beantragen, die haben aber ihre eigene Stelle, bei mir in der Stadt sind die mit im Rathaus im Bürgerbüro.

Kommt drauf an, ob du beispielsweise Miete zahlen musst etc

Das ist durchaus möglich.

Wie alt bist Du, wie hoch ist der Bruttoverdienst, mit wievielen Personen lebst Du zusammen und wieviel bezahlst Du für's Wohnen?