Handy Verpackung verkauft legal?

10 Antworten

Wenn das nicht explizit drin steht das du NUR die Verpackung verkaufst ist es sein gutes Recht dich anzuzeigen. Nur "OVP" reinzuschreiben sagt im allgemeinen nicht aus das es sich nur um die Verpackung handelt


Kameltisch 
Fragesteller
 19.10.2015, 01:22

' bei dieser Auktion handelt es sich lediglich um die verpackung, das Gerät ist nicht enthalten' so habe ich es rein geschrieben.

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FloPinguin  19.10.2015, 01:26

Dann ist es rechtens und der Typ hat pech gehabt :)

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azervo  19.10.2015, 02:09

Er sagt dass in der Beschreibung steht:

das es sich nur um den Karton handelt und das Handy nicht dabei ist.

Wenn der Käufer zu dämlich ist, das zu lesen ... dann muss er halt lesen lernen! Oder muss man jetzt auch noch einen Sprach- und Lesekurs mit anbieten, damit die Leute lesen lernen?... nur Käufer mit guten Schulnoten im Lesen, dürfen diesen Artikel ersteigern! ????? ... ich vergass zu erwähnen, dass auch die Alte noch scharf sein muss, sonst kann der Artikel nicht gekauft werden! (gemeint ist die ALTE Brille).

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Jetzt will der Käufer mich anzeigen, dabei war alles richtig. Beschreibung, Titel und Kategorie > Verpackung und Papier.

Das ist jetzt die Frage: Was hast du sonst noch im Angebot stehen, was den Käufer auf die Idee bringt, dass es sich nicht um eine Pappe handelt?

Auch erschliest sich mir nicht, warum Du den Artikel als "iPhone 6 WEISSE OVP" angeboten hast. Warum steht da nicht "Originalverpackung von iPhone 6"? Die Farbe weiss dürfte in dem Zusammenhang ja egal sein.

Wie das nach einer Anzeige für Dich ausgeht, kann keiner vorhersagen. Gerichtsurteile gibt es für Pappenverkäufer verschiedene, z.B. dieses:

http://www.swp.de/heidenheim/lokales/kreisheidenheim/27-Jaehriger-verkauft-auf-Ebay-leere-Legoschachteln;art1168195,2165398


Du wusstest das jemand so dumm sein wird und es für ein echtes iPhone halten wird. Stell dich in seine Lage und gib ihm sein Geld zurück.


Kameltisch 
Fragesteller
 19.10.2015, 02:24

Habe es zurück gegeben.

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imager761  19.10.2015, 07:52
@Kameltisch

Selbst wenn, dass ändert nichts an dem Straftatbestand deines Betrugsversuchs.

Wenn alles so wäre wie du das behauptest, hättest du "Leere Originalverpackung für ein iphone 6 weiß" schon in der Überschrift klar und verständlich anbieten können und noch während der Aktion jedem Bieter über 5 EUR seinen Irrtum erklären und dessen Gebotsrücknahme akzeptieren oder streichen können, oder?

Das nimmt dir hier wie vor Gericht keiner ab, das du keinen Verkaufserlös zum Handypreis beabsichtigt hast und auf einen Dummen spekuliertest, der zähneknirschend 425 EUR für eine leere Verpackung hinblättert :-O


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Margita1881  19.10.2015, 10:02
@Kameltisch
Habe es zurück gegeben. 

Hast nicht ! siehe Deinen Kommentar:

Also darf ich s behalten ?.
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Kameltisch 
Fragesteller
 19.10.2015, 09:52

Wie bereits erwähnt eine Absicht war nicht dort hinter! Deswegen habe ich es zurück gegeben..

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azervo  19.10.2015, 16:08

Du wusstest das jemand so dumm sein wird

Anderst gesagt: Du willst dass "er" davon ausgeht, dass andere Menschen "Idioten" sind?

Für mich ist es eine Beleidigung, wenn mir jemand unterstellt, dass ich ein Idiot bin ... sogar dann, wenn ich die verblödete Idee hätte, so einen I-Phone-Kasten für 400 Euro zu kaufen.

Hällst Du auch Leute, die einen Picasso für 10 Millionen kaufen für völlige Idioten?  ...  vielleicht hast Du da ja recht ... also ich würde für so ein schäbiges Bild auch keinen Euro zahlen.... 

Es ist auch gar nicht so "Eindeutig", dass so ein blöder Karton nicht, in ein paar Jahren 100x mehr Wert ist, wie wir uns das jetzt vorstellen können. Ich würde Dir zum Beispiel raten, dass Du Dir ganz schnell ein paar Windows 10 DVD's, im Original-Karton anschaffst ... in 30 Jahren bekommst Du dann wahrscheinlich eine Million, nur für den Karton (den gibt es nämlich nicht oft, weil die meisten die grats Version, oder eine Version ohne Karton besitzen).    

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Handy Verpackung verkauft legal?

Ist grundsätzlich legal.

Mit dem Titel 'iPhone 6 WEISSE OVP' Im text

Da hört es nun schon auf, diese Beschreibung schließt doch schon darauf das Du absichtlich mit einer Irreführung spekulierst, kein Mensch der ernsthaft nur eine leere Verpackung verkaufen möchte beginnt mit "iPhone 6...." und hört mit einer Abkürzung "OVP" auf.

Kein Richter wird dir dies abnehmen und zu 99,9 % zu Gunsten des Käufers entscheiden.

Und dies zu Recht.

Schreibe gefälligst eindeutig das rein was Du verkaufen möchtest, so blöd dies eindeutig in der Überschrift zu erwähnen kann kein Mensch sein.

Jaein und zwar ist es so das du zwar keine Straftat begangen hast allerdings im vorgetäuscht hast es wäre ein iPhone 6 und im Falle eines Prozess wirst du verlieren. Ich schlage dir vor sich außergerichtlich mit ihm zu einigen und das Geld ihm zurück zu zahlen alles andere würdest du mit Sicherheit verlieren.


Kameltisch 
Fragesteller
 19.10.2015, 01:52

Aber in der Beschreibung steht ja dick und fett das es sich um eine Verpackung handelt und das Handy nicht dabei ist

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franneck1989  19.10.2015, 08:05
@Kameltisch

Aber in der Beschreibung steht ja dick und fett das es sich um eine Verpackung handelt und das Handy nicht dabei ist 

Aber die Überschrift ist bewusst irreführend gehalten. Du wirst deine Geldgier anderweitig, am besten mit seriösen Geschäften, befriedigen müssen

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Antitroll1234  19.10.2015, 08:22
@Kameltisch

Aber in der Beschreibung steht ja dick und fett

Und warum schreibst Du das nicht Dick und Fett in die Überschrift ?

Du willst doch genau das dies jemand für ein iPhone hält und nicht für eine leere Verpackung, mach doch jetzt nicht auf unschuldig.

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Bulls44  19.10.2015, 01:57

gib ihm sein geld zurück.Dann kannst du ruhiger schlafen.

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zhinfo85   19.10.2015, 02:18

Ja aber es ist so das er dies in der Hoffnung darein geschrieben hat das es für ein iPhone 6 gehalten wird so ein ähnlicher Fall wurde bereits verhandelt und der Kläger hat gewonnen

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azervo  19.10.2015, 15:38

Auch grosse Industriebetriebe und zum Beispiel Versicherungen, schreiben in ihre Bedingungen in den Überschriften etwas was man falsch auslegen könnte und im Kleingedruckten wird das dann plötzlich "relativiert" ... das gilt nicht als Betrug. Man könnte vielleicht auf einem gedruckten Angebot, wo die "Einschränkungen" "kleingedruckt" sind, von einer Täuschungsabsicht ausgehen ... aber im Internet gibt es kein "Kleingedrucktes"  ... der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass der Käufer die Bedingungen vielleicht auf seinem Smartphone nicht lesen kann .. es gibt ja auch grössere Bildschirme und es gibt sogar eine Zoom Funktion, wo der Käufer das "Kleingedruckte" fast beliebig vergrössern kann.  

In Ebay kann der Käufer auch das Angebot ohne jeden Zwang lesen ... und er kann auch den Verkäufer fragen, wenn er etwas nicht versteht. Zudem ist die Artikelbeschreibung ein sehr wichtiger Teil vom Angebot. Es ist allgemein bekannt, dass der Käufer den Angebotstext sorgfältig lesen und verstehen muss.

In diesem Fall, ist auch zu berücksichtigen, dass der ganze I-Phone Kram als Kultobjekt gilt ... da stehen oftmals hunderte von Leuten, tagelang, vor einem Apple-Store, um sich ein Telefon zu kaufen und viele davon kaufen sogar eine Vitrine um den leeren Karton von ihrem I-Phone im Wohnzimmer aufzustellen ... direkt neben ihren Medallien, Diplomen und Gartenzwergen. Es ist da nicht verwunderlich, wenn so ein angefressener "Apple freak", auch für einen leeren Karton, eine völlig durchgeknallte Summe ausgibt! 

Sogar die Überschrift, die der Fragesteller uns hier gezeigt hat:

iPhone 6 WEISSE OVP

ist eindeutig ... da steht nicht "iphone6 IN weisser OVP"  sondern das WEISSE OVP ist sogar in Grossbuchstaben ....  Ich finde es absolut verdreckt, dass hier irgendwelche Leute, Wörter in eine Überschrift hineindenken, die dort gar nicht drin stehen. Zudem wäre "IN WEISSE OVP" auch noch ein Rechtschreibefehler ... man unterstellt damit dem Verkäufer, dass er offensichtlich ein Hilfsschüler ist ... und das, weil es in Ebay viele Leute gibt, die "nix gut schwätzen teutsches Sprach".

Dazu kommt auch noch, dass der Verkäufer, von einem Iphone ganz bestimmt nicht in der Überschrift schreibt, dass das Teil eine "WEISSE OVP" hat ... sondern eher "Iphone6 3000 Gigabyte Speicher, vergoldet". Eine "WEISSE OVP" ist da eher ein negatives Argument: im Sprachgebrauch der Elektronik Händler bedeutet "weisse Verpackung" nämlich, dass das ein weisser Karton und keine beschriftete Original-Verpackung ist ....  

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