Handy über Amazon gekauft, Reklamation beim Hersteller?
Hallo zusammen,
ich habe meiner Freundin vor 11 Monaten ein Xiaomi Handy über einen Händler bei Amazon gekauft, nun ist dieses aber kaputt und stürzt ständig ohne Grund ab. Update, Werkseinstellungen alles schon versucht. Der Händler sagt mir jetzt dass der da nichts machen kann und ich mich an Xiaomi wenden muss. Stimmt das?
4 Antworten
Nach 11 Monaten schwierig.. hattest du denn schon mal mit Xiaomi Kontakt ? Die haben vor 4 Jahren angefangen einen deutschen Support aufzubauen. Vielleicht ist es mit der Reparatur ja etwas einfacher geworden und du musst es nicht bis nach China schicken
Versuch macht klug, danke ich habs noch nicht versucht
Klicken: Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei Online-Käufen
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
Rechtlich musst Du als Käufer nach 6 Monaten (Bei einem Kauf ab dem 1.1.22 nach 12 Monaten) den Nachweis erbringen, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an Dich bestand.
Und das wirst Du kaum können.
Er war aber vor dem 1.1.22, also galt hier die Beweislastumkehr von 6 Monaten.
Und die sind vorbei.
Links anklicken und die Informationen lesen.
Die Wahrheit tut jetzt aber schon etwas weh 😅 also habe ich tatsächlich nur eine „Garantie“ von 6 Monaten gehabt? Das ist hart. Vielen Dank für die qualifizierte Hilfe
Gerne.
Und ja, das ist leider so; bei Käufen ab dem 1.1.22 sind's jetzt wenigstens 12 Monate.
Wende Dich mal an Xiaomi Deutschland, vielleicht sind die ja kulant.
keine GARANTIE, die gibt in der Regel nur der HERSTELLER, #
der Händler hat die Gewährleistung zu tragen, im Fernabsatz
Nein, es gibt eine Händlergewährleistung und eine Herstellergarantie. Wenn du dich an den Händler wendest, muss er seinen Gewährleistungspflichten nachkommen.
Super, also kann ich mir einen Anwalt nehmen…
das schrieb der Händler
Sehr geehrter Kunde, Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider bieten wir keinen After-Sales-Service an, da dies für uns bedeuten würde, das lizenzierte Recht zu erhalten, die Garantiereparatur- / Austauschdienste in Übereinstimmung mit allen Vorschriften aller Hersteller von Geräten, die wir verkaufen, unterzubringen. Dieses lizenzierte Recht ist besonders für einen kleinen Verkäufer wie uns extrem schwer zu erhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Aufrichtig
das brauchen die nicht anbieten, das ist gesetzlich vorgeschrieben, nennt sich Gewährleistung. da kommt der Händler nicht raus. Egal was er schreibt.
trotzdem, bei 11 Monaten bist DU in der Beweislastführung und das kannst du nicht.
Wenn du dich an den Händler wendest, muss er seinen Gewährleistungspflichten nachkommen.
Aber bei bei einem Kauf von vor 11 Monaten nur dann, wenn der Käufer den Nachweis erbringen kann, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an ihn bestand.
Erst mal ist der Händler verpflichtet.
Erstmal ja, hier aber nicht mehr, die Zeit der Beweislastumkehr ist verstrichen.
Also habe ich hier Pech gehabt und muss mir was neues kaufen? Der kauf ist aber auch erst unter 12 Monaten her