Handy kaputt gemacht wer zahlt Ersatz bei Kindern?

8 Antworten

Du denkst im Moment sicherlich an sowas wie " Eltern haften für ihre Kinder".

Wär ja auch schön.

Nunja, um es gerade heraus zu sagen, das ist falsch, aus Deiner Sicht leider.

Niemand zahlt für irgendwen anderes (es sei denn bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht, die jedoch hier nicht vorzuliegen scheint).

Ansonsten zahlt jeder den Schaden, den er verursacht, selbst.

Also zahlt das Kind, das das Handy vernichtet hat.

Da das jedoch sicherlich kein Geld hat, zahlt erstmal niemand.

Irgendwann, wenn sie Geld erwirtschaftet, dann müsste sie zahlen, also so in 8 bis 10 Jahren.

Damit kannst Du herzlich wenig anfangen, zumal so lange Zeit sowas verjährt, um das aufrecht zu erhalten, müsstest Du einen Titel erwirken, gerichtlich.

Darum mein Rat, sei froh, wenn die Eltern Dir überhaupt was geben, die müssten das nicht einmal.

.......sie waren bei der Polizei und diese sagte,.....

Lass Dich nicht behumsen, das ist mit 99,Periode 9 % nun wirklich nichts anderes als eine blöde Ausrede, denn die Polizei sagt zu sowas gar nichts, weil sie sowas nichtmal am Rande was angeht.

Sodele, ich lese hier in anderen Antworten noch Dinge, die leider grottenfalsch sind.

1.) Haftpflichtversicherung.

Die zahlt nichts, da das Ding leider mutwillig kaputt gemacht wurde. Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht nicht.

2.) Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Das Kind anzeigen? Das ist nicht strafmündig, also ist das dermaßen für die Katz, quasi für den Papierkorb. Das hat genau 0 Auswirkungen

Die Geschichte ist Käse und von jemandem ausgedacht, der gar keine Ahnung hat.

Du hast Recht, die Polizei fällt keine Urteile und führt auch keine Restwertermittlungen durch. Sag denen, daß Du Dich auf die Aussage der Polizie einlassen willst, wenn ihr gemeinsam hingeht und sie es in Deiner Gegenwart wiederholen. Dann  wirst Du sehen, wie schwierig es plötzlich wird, gemeinsam zur Polizie zu gehen.

Das ist sowieso eine zivilrechtliche Sache, da mischt sich die Polizei nicht ein.


Das zahlt normalerweise die Haftpflicht der Eltern des anderen Kindes. Das ist kein großes Ding. Die Polizei hat damit nichts zu tun, damit kann man sich nur zivilgerichtlich auseinander setzen.

Ich würde aber mal nachhorchen, ob die das wirklich mutwillig kaputt gemacht hat oder ob deine Tochter vielleicht flunkert, weils ihr selbst runtergefallen ist.


sofileri 
Beitragsersteller
 09.11.2016, 17:17

Das hat das Mädchen wirklich kaputt gemacht, waren andere auch dabei und eine Nachbarin hat das auch gesehen. Haftpflicht wollen die Eltern nicht bzw haben wohl keine.

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CharaKardia  09.11.2016, 17:26
@sofileri

Das mit den 30% ist jedenfalls Quatsch - entweder zahlt man die Reparatur oder den aktuellen Wert (der dürfte ja fast bei Neupreis liegen). Mache deine Forderung nochmal schriftlich als Brief deutlich, wenn das nicht hilft, bleibt dir nur der Rechtsweg.

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Sorry, aber ich habe erhebliche Zweifel, dass die Polizei das gesagt hat, die Eltern waren sicherlich nicht bei der Polizei.

Sicherlich hast du nicht Anspruch auf den Neuwert, sondern nur auf dem Zeitwert. Da das Gerät aber gerade eine Woche alt ist, dürfte der Zeitwert nicht so weit entfernt von Neuwert sein.

Wenn die Freundin min. 10 Jahre alt war, so haftet sie für den verursachten Schaden, denn es ist diese wurde mit Vorsatz begannen und daher haftet das Kind. Die Eltern eine Mitschuld nachzuweisen, ist allerdings nicht ganz so einfach.

Schick ne Rechnung des Handys an die Eltern und deren Versicherung muss das zahlen! Dafür hat man doch eine Haftpflichtversicherung! Und nein warum sollten sie nur 30 % zahlen, voller Preis! Ansonsten Anzeige wegen Sachbeschädigung!


Peppi26  09.11.2016, 17:31

Die Rechnung muss doch dennoch gezahlt werden oder nicht? Geht hier nicht um anzeigen und bestrafen, sondern einfach nur das dein Schaden gezahlt wird!

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Jewi14  09.11.2016, 17:20

du willst also ein straftUNmündiges Kind anzeigen. Ah ja, toller Tipp...

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