Handy einkassiert?

7 Antworten

Der Lehrer darf das Handy nur solang einbehalten, wie es notwendig ist.

Also eigentlich nicht über Schulschluss hinaus. Deine Eltern sollen anrufen und das klären.

Zum Thema Rechnungen: Die kannst auch bei jeder deiner Bankfilialen überweisen.


Couchpotato352 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 14:46

Okay danke…normalerweise war das bei meinem anderem lehrer auch so… er hat das Handy eingenommen und am Ende der Stunde wiedergegeben…

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Kann sie probieren, aber meist wird verlangt das die Eltern persönlich vorbeikommen.

Der Lehrer darf das Handy nur bis Schulschluss einbehalten. Nach der Stunde oder wenn der Schultag zu Ende ist muss er dir dein Handy wieder geben!


Couchpotato352 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 17:32

Hmm…er sagte er kann es solange behalten bis meine Eltern kommen und es abholen. Aber theoretisch darf er mein Handy doch nicht eine ganze Woche behalten oder?

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Sie kann es versuchen. Aber der Lehrer kann darauf bestehen das er es deiner Mutter aushändigt bzw einem deiner Erziehungsberechtigten.

Ist das nicht so,dass das Handy am Ende vom Tag zurückgegeben werden muss? Also es ist ja dein Eigentum


Couchpotato352 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 14:44

War normalerweise bei meinem anderen Lehrer auch so…er hat es genommen und am Ende der stunde wieder zurückgegeben

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ReinigerGlas  22.11.2021, 14:44

Nein. Nur wenn du über 18 bist. Bei Jugendlichen muss das Handy den Eltern übergeben werden.

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Melody2705  22.11.2021, 14:46
@ReinigerGlas

Und in welchen Paragraph von welchem Gesetz steht das? Also dass es nur bei volljährigen Personen gilt? Sowas dürfte nicht rechtens sein. War bei uns in der Realschule jedenfalls so. Man musste es am Ende vom Tag im Sekretariat abholen gehen

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ReinigerGlas  22.11.2021, 17:47
@Melody2705

Dazu gibt es kein Gesetzt aber so steht es in jeder Schulordnung. Bei 18 jährigen geht das so nicht. Da sie das Handy auch für die Arbeit etc benötigen und ein längeres einbehalten schon diebstahl wäre.

Bei der Anmeldung haben die Eltern dieser Maßnahme mit eigener Unterschrift bei der Schulordnung zugestimmt also rechtens

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