Haltebewilligung für Königspython?
Hallo, ich habe mir einen Königspython gekauft und bin etwas verwirrt. Und zwar hab ich mich vorher über das Thema belesen (Terrariengröße, Temperatur, Verhalten, usw.) und bin dabei auf den Wegfall der Meldepflicht der Art seit 2005 gestoßen. Also muss ich den Besitz nicht mehr beim Amt anmelden. Mein Problem ist, das ich bis jetzt dachte, das ich damit auch keine Halteerlaubnis mehr brauche. Aber mir kann weder beim Amt, noch bei der Naturschutzbehörde irgendwer sagen, ob und wie ich so eine Bewilligung bekomme! Und dazu kommt, noch, dass die Art bei mir in Chemnitz (Sachsen) anscheinend doch noch beim Amt gelistet werden soll...
Hoffe mir kann hier einer helfen, Danke.
3 Antworten
Hallo,
Python regius ist ausschließlich Nachweispflichtig, nicht mehr meldepflichtig. Eine Haltebewilligung benötigst du nicht, diese ist i.d.R. nur in einigen Bundesländern und nur bei als "gefährlich" eingestuften Tieren (Würgeschlangen über 3 Meter, Giftschlangen, Panzerechsen) nötig. Du benötigst also nur einen Herkunftsnachweis vom Züchter des Tieres, den du auf verlangen des Amtes vorlegen musst.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher musst Du Dich für Sachsen informieren, welche Bestimmungen dort gelten. Aber in aller Regel reicht der Herkunftsnachweiß. In meinem Fall ist das ein vom Züchter gestempeltes und unterzeichnetes Papier, dass das Tier aus einer deutschen Nachzucht stammt. Ob das in Sachsen reicht, weiß ich jedoch nicht.
http://www.koenigspython-odenwald.de/Haltung%20und%20Richtlinien.htm
Steht da vielleicht was?