Halskette als Geburtstagsgeschenk?
also erstmal hey an alle. Ich würd gerne wissen was ihr in solch einer Situation machen würdet. Also ich hab mal jemanden geliebt ( nicht mal so lange her) und als Geburtstagsgeschenk hab ich ihr eine halskette von swarovski geschenkt usw. und später irgendwann hat sie mich geblockt und alles lange geschichte sie wollte nix mehr mit mir zutun haben, nicht einmal freundschaftlich obwohl ich at least freunde mit ihr sein wollte und ich sie so und so nt mehr liebe.. egal die frage ist ob ich sie einfach kontaktieren soll und die halskette bzw das Geburtstagsgeschenk wieder zrk nehmen soll. Weil ihr kennt die ganze Vorgeschichte nicht sie hat mich sooo arg verletzt und ich wollte sie immer in meinem Leben haben at least das ich ihr nur schreibe usw aber sie hat mich halt eben überall geblockt. Auch wenn geschenk, Geschenk ist. Bin ehrlich durcheinander Lg.
und halt jemanden schenken die es wirklich wert ist.. sowas teures so jemanden zu schenken tut weh weils eben nicht verdient ist soo
2 Antworten
An sich verlangt man ja etwas nicht wieder zurück, aber in deinem Fall denke ich, wäre es fast schlau, die Halskette wieder zurück zu verlangen. Vor allem, wenn sie dich so sehr verletzt hat...
Doch natürlich. Ansonsten ist das Geld weg, was man auch für was anderes verwenden könnte :)
Unsinn!!
Ja, wenn man etwas verschenkt, ist das
Geschenk und das Geld natürlich weg!
Das Geschenk befindet sich dann
im Besitz des/r Beschenkten!
Ist doch nicht so schwer zu verstehen,
oder etwa doch??
Sie können laut § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) große Geschenke zurückfordern, wenn Sie als Schenker verarmt sind. Das kann auch in Zusammenhang mit der Bewilligung von Sozialleistungen relevant sein. Bei grobem Undank können Sie das Geschenk ebenfalls innerhalb eines Jahres zurückverlangen (§530 BGB). Als grober Undank zählen zum Beispiel schwere Misshandlungen, nicht aber ein simpler Streit. War das Geschenk an Auflagen geknüpft, dürfen Sie es zurückfordern, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden (§ 525 BGB).
Was weg ist, ist wegGenerell gilt: Was weg ist, ist weg. Hat der Beschenkte das Geschenk nicht mehr, kann er es auch nicht zurückgeben und muss dafür auch keinen Ausgleich zahlen. Auch nach mehr als 10 Jahren oder wenn die Rückgabe des Geschenks den Beschenkten in große finanzielle Schwierigkeiten bringen würde, ist es nicht legitim, das Geschenk zurückzufordern.
Aktueller Fall: Geschenke nach der Trennung zurückfordernAm häufigsten werden Geschenke wohl zurückgefordert, wenn Partner sich trennen. Nur weil die Beziehung vorüber ist, müssen Geschenke aber nicht zwangsläufig an den ehemaligen Partner zurückgegeben werden, wie kürzlich das Landgericht Köln bestätigt hat.
Im aktuellen Fall hatte der Mann seiner Freundin einen Kleinwagen samt Winterreifen gekauft, damit sie nach dem geplanten Einzug in die gemeinsame Wohnung noch zur Arbeit käme. Einige Monate später folgte die Trennung und der Mann verklagte seine Ex-Partnerin auf die Rückgabe des geschenkten Fahrzeugs. Sie weigerte sich und verlangte im Gegenzug die Herausgabe der zugehörigen Winterreifen, die noch beim Kläger lagerten.
Geschenkt ist geschenktDas Gericht entschied zugunsten der Frau: Eine Rückforderung oder ein finanzieller Ausgleich ist nur dann angedacht, wenn das Geschenk deutlich über das hinausgeht, was Partner in einer Beziehung üblicherweise füreinander leisten. Außerdem muss das Geschenk vermögenstechnisch relevant sein. Der 6.000 Euro teure Wagen war zwar teuer, gemessen an den Vermögensverhältnissen des Klägers aber keine herausragende finanzielle Leistung. Die Frau darf das Auto behalten, der Kläger muss die Winterreifen herausgeben (AZ 3 O 280/16).
In der heutigen Gesellschaft ist es doch nicht schwer zu verstehen, dass das im privaten Bereich möglich ist. Das gesetzliche Interessiert doch niemanden in dieser Hinsicjt. Nicjt, nachdem man so verletzt wird.
Und stell mich jetzt bitte nicht als blöd da, ich weiß wovon ich spreche! Meine Cousine hatte das auch mal und hat auch höflich geredet und dann hat sie es auch wieder zurück bekommen.
Ich stelle dich nicht als blöd dar, sondern du hast dich blöd und somit falsch ausgedrückt!
1) Du hast von "zurückverlangen“ und nicht von "höflich sprechen und bitten“ geredet.
2) Ich habe geschrieben,dass sie kein „Recht dazu hat“ ... dann hast du daraufhin hast du geschrieben:„Doch natürlich.“
3) Der Fall mit deiner Cousine hat mit zurückverlangen und Recht haben überhaupt nichts zu tun!
Selbstverständlich kann man höflich fragen, ob man die Kette zurückbekommt... aber "verlangen“ kann man nichts und ein Recht auf die Kette hat man auch nicht.
ENDE!
Kam aber so rüber. Schlussendlich ist es doch das gleiche...
Man fragt, ob man die Kette zurück bekommt. Wenn ja, dann ist die Sache abgeschlossen, wenn nicht, dann halt auch. In beiden Fällen kommt es darauf an, wie die andere Person reagiert :)
Hallihallo 🙋🏻♀️,
du hast ihr diese Kette geschenkt und deshalb
ist es ihre Kette und nicht deine.
Deshalb kannst du die Kette auch
nicht mehr zurückverlangen ... egal,
was sie gemacht hat ... dich geblockt hat,
dich verletzt hat, usw. ... spielt alles
überhaupt keine Rolle.
Du hast keinerlei Recht, diese
Kette zurück zu verlangen.
So ist das nunmal.
Das nächste Mal verschenkst du
nicht so schnell etwas ...
~~~~~~~
LG✌️🕊🇺🇦🕊🇺🇦🕊🇺🇦🕊🇺🇦🕊🕊🕊☮️
>>> Nur blöd, dass sie überhaupt kein Recht dazu hat... deshalb ist daran auch nichts schlau.