Hallo zusammen ich habe grade einen husky geklaut was heißt geklaut der besitzer schlägt ihn und lässt ihn in nem käfig laufen und er geht nie mit ihm raus?

7 Antworten

Sollte der Mann der Eigentümer sein, hast du definitiv Diebstahl begangen, egal welche „Heldentat“ du da vorbringst. Ist die Frau Eigentümerin, hast du mit dem Video vermutlich den Beleg, dass sie ihn dir übergeben hat (sollte da nicht die Nötogung ins Spiel kommen).

Sollte sich bestätigen, dass der Hund wirklich erst 7 Wochen alt ist und das Muttertier nicht im Eigentum des Mannes oder der Frau sein, haben die sich ebenfalls strafbar gemacht, weil Hunde nach dem Tierachutzgesetz nicht unter 8 Wochen abgegeben werden dürfen. So oder so gehört hier die Polizei eingeschaltet.

Du solltest dich informieren welche Stellen man bei sowas einschaltet, bevor man Kopflos handelt und die Sache evtl. noch schlimmer macht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 20 Jahre TAH

Tut mir leid dass jetzt so sagen zu müssen aber es ist wie es ist, aber ihr habt Diebstahl, Nötigung, Drohung, Einbruch bzw Hausfriedensbruch begangen. So ehrenvoll es auch gemeint ist, aber ihr hättet zu aller erst die Polizei, dann den Tierschutz und das Veterinäramt darüber informieren müssen! Dann hätten diese Entscheidungen getroffen und den kleinen wäre eher geholfen! Und zum anderen ist er viel zu Jung! Welpen dürfen erst ab 12 besser noch ab 16 Wochen von der Mutter getrennt werden!

Woher ich das weiß:Hobby

Ansotica  10.02.2019, 09:15

Welpen dürfen ab 8 Wochen von der Mutter getrennt werden...

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Ansotica  10.02.2019, 09:45
@SafiraAnjalie32

Was deine persönliche Meinung dazu ist, interessiert die Behörden aber nicht. Dass der Kleine unter der gesetzlichen Grenze liegt ist dafür sehr wohl interessant oder sollte es hoffentlich sein.....

Welpenabgabe funktioniert übrigens nicht nach dem Motto je später desto besser...

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SafiraAnjalie32  10.02.2019, 10:06
@Ansotica

Sollte aber so sein! Alles andere ist Tier Quälerei und ein Fall für den Tierschutz und Veterinäramt!

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Du hast einen Diebstahl, Einbruch und Nötigung begangen. Wie auch immer er den Hund behandelt, ist das dennoch keine Rechtfertigung für Selbstjustiz.

PS: Da du davon sogar ein Video hast, ist es nur ein Beweis deiner Schuld.

PPS: Da du in der Mehrzahl schreibst, gilt das alles für alle an diesem Diebstahl beteiligten Personen.


MilesBenny  10.02.2019, 06:55

Genau so sieht es aus.

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Selbstjustitz ist in Deutschland Gott sei Dank verboten. Ob Du dem kleinen jetzt geholfen hast, ist fraglich, zudem Du Dich sogar strafbar gemacht hast.

Für so etwas ist der Tierschutzverein zuständig. Denen kannst Du das melden, damit die sich darum kümmern.

das ist diebstahl wenn das wirklich rauskommt musst du ihn ihm zurückgeben und eine geldstrafe zahlen aber wird nicht hoch sein da es laut gesetz nur ein gegenstand ist


halderso 
Fragesteller
 10.02.2019, 06:10

sollte die frau auf m papier die besitzerin sein dann kann doch nichts passierenoder? sie hat uns den ja mitgegeben das hab ich auf video sollte ich mit ihr einen vertrag machen das ich den hund nehme?

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aunser233  10.02.2019, 06:12
@halderso

brauchst kein vertrag wen sie ihn besitzt und dir quasi schenkt kannst du ihn behalten das ist dann quasi ein mündlicher vertrag das geht aber wenn es dem mann gehört darf er dich anzeigen

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MilesBenny  10.02.2019, 07:22
@aunser233

Das ist nicht richtig.

Ein Besitzer ist nicht immer der Eigentümer.

Beispiel:

Ich leih mir dein Auto.

Dann bin ich im Moment der Besitzer.

Jedoch nicht der Halter und Eigentümer.

Und von solchen Mündlichen Verträgen würde ich schwerst Abraten.

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MilesBenny  10.02.2019, 07:01

Sagen wir mal so:

Es ist ein Gegenstand von erheblichen Wert.

Die höhe liegt im Ermessen.

Da es ein Wert von mehr als tausend Eurönchen ist, wird es nicht nur den obligatorischen Fingerzeig geben.

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Ansotica  10.02.2019, 09:17
@MilesBenny

Kommt drauf an ob der Kleine Papiere hat. Wenn er wirklich 7 Wochen alt ist hat er sicher keine.

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MilesBenny  10.02.2019, 12:36
@Ansotica

Ich geh einfach mal von einer Echtheit aus.

Wie alt der Hund ist wird nur vermutet.

Sicher muss er noch nicht gechipt sein.

Jedoch die Papiere hat er in dem Alter schon.

Die Antwort kann nur der Zwinger geben.

Zum anderen zitiere ich mich:

Die höhe liegt im Ermessen.

Soll heißen:

Der Hund kann auch zum kleineren Wert verkauft oder sogar Geschenkt worden sein.

Da der Hund als Gegenstand behandelt wird, wird automatisch ein Gerichtswert ermittelt.

Der Eigentümer wird ganz sicher versuchen, dem Richter klarzumachen, das der Hund einen hohen Wert hat.

Egal wie auch immer.

Geklaut, ist geklaut.

Ob 1 Cent oder 1000€

Zur Info:

Meine Kenntnis bezieht sich aus meiner Familie.

Die seit ca. 60 Jahren einen eigenen Zwinger besitzt und sich somit der Hundezucht widmet.

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Ansotica  10.02.2019, 14:14
@MilesBenny

Naja wenn die Frau, also die echte Besitzerin (oder dessen Partnerin), sagt 7 Wochen wird es wohl hin kommen und dann hat er sicher keine Papiere (nicht wegen dem Alter, sondern weil kein VDH Züchter die Welpen so jung abgibt) und als Mischling ist er nicht viel Wert.

Beim Rest hast du natürlich Recht.

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