hallo was kann passieren wenn man zB. böller aus polen bestellt und der zoll die findet

5 Antworten

Erstens:Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengmittelgesetz Zweitens:Die sind nicht versteurt also musst du noch Geld bezahlen !Aber das ist dann dein kleinstes Problem!!!!!


Die Bundesanstalt für Materialwirtschaft und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer speziellen Kennzeichnung (BAM-Kennzeichnung) und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Sollten diese fehlen oder gefälscht sein, ist deren Einfuhr nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar (§ 40 (2) Nr. 1 Sprengstoffgesetz). In solchen Fällen stellt der Zoll die Feuerwerkskörper sicher und leitet gegen den Einführer ein Ermittlungsverfahren ein.

*  Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist verboten und strafbar. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet.
* Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
* Reisefreimengen für Feuerwerkskörper existieren nicht.
* Sogar zugelassene Feuerwerkskörper (Kleinst- und Kleinfeuerwerke der Klassen PI und PII) sind bei der Einfuhr stets anzumelden.
* Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Klasse PII dürfen nicht von Minderjährigen eingeführt werden.
* Einfuhren von Feuerwerkskörpern der Klasse PII sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31. Dezember zulässig.

Dann gibts ne Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengmittelgesetzes^^

mach dich mal schlau auf www.zoll.de Nicht nur die Ware wird konfisziert, du bekommst auch nee Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffmittelgesetz, da importierte Artikel ohne BAM Prüfnummer generell verboten sind wird dir da auch noch ein Strick gedreht, das Importieren verbotener Pyrotechnik. Die Gefahr ist groß, dass es eine saftige Geldstrafe gibt. Knast eher nicht.

Von sowas sollte man die Finger lassen, im schlimmsten Fall sind Sie sonst ab bei den billigböllern.

ich denke mal dann gibt es ne geld oder haftstrafe je nach menge...