Hallo liebe sirenen community?

1 Antwort

Das ist ein sehr heikles Thema. Ich gebe hier mal meine eigene Meinung preis, keine Garantie auf Richtigkeit.

Zunächst, Sirenen im Privatbereich sind nicht verboten. (z.B. Einbruch, privaten BMZ.)

Ahmst du mit deiner Sirene aber Staatlich geschützte Signale nach (Feueralarm, ABC-Alarm, Entwarnung usw) ist das eine Straftat nach § 145 StGB. Die Lärmbelästigung schlägt unter dem Stichwort Belästigung der Allgemeinheit (§ 117 OwiG) oder unzulässiger Lärm (§ 118 OwiG) zu Buche.

Keiner schaut auf die Uhr, ob der Heulton nun 2 oder 3 mal pro Minute unterbrochen ist.

Abhängig von der Sirenengröße kommt es auch auf die Tonhöhe bzw Frequenz an. So gibt es für Sirenen eine genormte, unverwechselbare Kennzeichen (glaube um die 420 Hz). Kleinsirenen haben aber eine höhrere Frequenz bzw. eine andere Tonhöhe.

Allgemein können jegliche Sirenensignale Menschen zu Unbehagen, Angst oder sogar Panik bringen, auch wenn der Alarm noch so kurz ist. Ich wette, dass sowieso nur 10% der Bevölkerung die jetzigen Sirenensignale kennen und wissen, was sie dann zutun haben. Die anderen 90% werden wohl ziemlich überrascht sein und zunächst nicht wissen, was sie nun tun sollen. Das kann unter Umständen auch zu einem Anruf bei der Polizei führen und dann hast du die längste Zeit eine Sirene gehabt.

Wenn du die Sirene unbedingt mal Testen willst, dann mach das zu den Terminen der öffentlichen Sirenenproben und lass deine parallel mitlaufen. Sag aber vorher den Nachbarn Bescheid.

Ansonsten frag bei der Polizeidienststelle deines Vertrauens nach.