Hallo könnte man ohne Geld ohne nichts einfach nach Deutschland Auswandern?

5 Antworten

Ohne gültiges Ausweisdokument ist das absolut nicht möglich.

Mit gültigem Ausweisdokument: Wenn man kein Arbeitnehmer, Studierender, Rentner, Arbeitssuchender ist sondern nicht erwerbstätiger EU-Bürger ohne ausreichende finanzielle Mittel ist darf man nur 3 Monate im Mitgliedsstaat bleiben. Ansonsten kann man ausgewiesen werden.

Also im Ernstfall geht ganz ohne Ausweis nicht, aber, wenn vorhanden reicht es für eine "kurze" Auswanderung als Obdachloser.

Mehr unter https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/index_de.htm

Wenn man sich vorab einen gut bezahlten Job sucht, kann man zwar nicht mit nichts, aber doch mit recht wenig Geld nach Deutschland auswandern. Mann muss nur den ersten Monat ueber die Runden kommen, ein WG-Zimmer tut es in der ersten Zeit auch. Schliesslich fliesst nach einem Monat schon der erste Lohn auf`s Konto.

Wenn du als Schutzsuchender ,Asylsuchender, nach Deutschland kommst ist das kein Problem.Du musst an der Grenze oder wenn du aufgegriffen wurdest einfach nur klarmachen das du Schutz bzw Asyl suchst.Zurückweisen ist nicht erlaubt.Du bekommst sogar noch Geld oder Sachleistungen.

Direkt nach ihrer Einreise können Personen bei einer staatlichen Stelle äußern, dass sie um Asyl ersuchen wollen. Das kann zum Beispiel direkt an der Grenze bei der Bundespolizei oder auch im Inland bei der Polizei, der Ausländerbehörde oder bei einer Dienststelle des BAMF passieren.

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl

Als " eingereist " gilt man sobald Europäischer Boden betreten wurde.

"Gegenüber eingereisten Drittstaatsangehörigen muss dann eine Rückkehrentscheidung – also eine Abschiebungsandrohung mit Frist zur freiwilligen Ausreise – ergehen", erklärt Dr. Constantin Hruschka, Senior Researcher am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, der schwerpunktmäßig zum europäischen Asylrecht forscht. Die Person dürfe also an der Grenze nicht direkt ins Nachbarland zurückgeschickt werden. Das gelte selbst dann, wenn die Person eine Gefahr darstellt – in dem Fall könne die Person jedoch inhaftiert werden.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c14322-zurueckweisung-binnengrenze-drittstaatenangehoeriger-rueckfuehrungsrichtline/

Könnte man.

Der Schwierigkeitsgrad variiert.

Na anscheinend ist das nicht schwer, wenn man so die letzten Jahre verfolgt hat.