Hallo alle miteinander, ein Freund von Mir will eine größere Menge an Sarm's aus den Niederlanden bestellen. Wie schaut das aus mit Zoll usw.?

3 Antworten

Laut §2 des Anti-Doping-Gesetzes (BGBl. I S. 2210) vom 10. Dezember 2015 ist es verboten, Dopingmittel wie SARMs herzustellen, zu handeln, ohne Handel zu betreiben zu veräußern, abzugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben und zum Zwecke des Dopings im Sport bei einer anderen Person anzuwenden.
Also Finger weg.

Arznei - ohne Rezept wird das nix werden, oder ist er Apotheker ...

Innerhalb der EU werden keine Zölle erhoben.