Haftet die DHL auch bei unversicherten Päckchen wenn sie verschwinden?

8 Antworten

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Ich weiß nicht wie die Vertragsbedingungen bei DHL bei Versand vonPäckchen (ob die versichert sind). Erhält der Kunde sein Paket, muss es die Ausgabestelle aufzeichnen. Und ich widerspreche dem nächsten Schreiber, ich bin total von DHL enttäuscht

zwei Beispiele: ich kaufe ein Brettspiel bei Ebay , DHl wirft die Zustellkarte in meinen Briefkasten (weil ich nicht da bin). Ich suche die auf der Karte angegebene Postfiliale auf, die finden nichts. Meine Ebayverkäuferin fragt bei dhl nach; Antwort, ich als Kunde hätte die Ware nicht abgeholt, da der Wert der Ware unter 10 Euro (ersteigert für ca. 3 Euro + 5 Euro Versandkosten) lag und sie kein Lager haben, hat DHL die Ware vernichtet !!

Beispiel zwei: Ich kaufe zwei Waren eine aus Österreich (ein Duft) eine Buchreihe von Berliner Antiquar, die Sachen werden DHl übergeben. Man wirft in meiner Abwesenheit den Zettel in meinen Briefkasten, das Label weist eine mir unbekannte Frau aus, die im ganzen Haus nicht wohnt. Ich suche innerhalb der 7 Tage die Post auf. Die Post sucht und gibt mir das eine Paket (Österreich sendung heraus), das andere Paket wäre eben nicht für mich sondern für die unbekannte Frau. An Hand der Sendungsnr aus Berlin finde ich heraus, dass für die Berliner Sendung DHL die unbekannte Frau als Empfängerin für meine Buchsammlung registriert hat - hübsch nicht wahr. Sofern es nicht über Bekannte gelingt durch erneuten Postbesuch das Paket zu finden, gehts wieder nach Berlin zurück. Soviel zu meinen Erfahrungen zu DHL.

An deiner Stelle würde ich bei DHL nachhaken, hat mir doch bei DHL der Kundenservice (die Spielgeschichte) der Kundenservice (?) mitgeteilt, dass ich als Empfänger der Abholkarte und vermutlicher Käufer keine Rechte hätte, sie seinen nur dem Versender (das bist du ja hier) zur Auskunft verpflichtet,

Also solltest du bei DHL nach dem Verbleib nachhaken und die Vertragsbedingung für Päckchen studieren (bei der allgemeinen Deutschen Post AG sind so weit ich weiß nur Pakete versichert) - mehr kann ich dir auch nicht sagen


PrinzEugen3  14.10.2015, 01:17

Wenn allerdings aus Kostengründen dein Kunde/ Kundin auf die billigere ggf. unversicherten Versand bestanden hat, dann solltet ihr Euch bei Totalverlust vielleicht auf die Hälft einigen (das wäre dann ein Deal) . Zuvor würde ich - wie oben bei DHL den Werdegang nachverfolgen.

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Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das aber zu beweisen, ist schwierig bis unmöglich. Auch dürfte in Anbetracht des geringen Streitwerts eine Klage von den Gerichten abgewiesen werden. Deshalb beim nächsten Mal lieber ein paar Cent mehr bezahlen und die Ware als versicherte Sendung verschicken.

Wenn du die Versicherung gemacht hast und die Kontrolle gemacht haben dann schon aber sonst leider nicht und die packen dir auch alles ein wenn du eine Versicherung machst dann müssen die deine wahre in denn korton ein packen und du bekommst auch ein Beleg das es versiert wahr

Sorry, aber warum verschickst Du etwas unversichert, wenn Du etwas verkaufst? Das Päckchen ist sicher angekommen, aber Käuferin will das Geld trotzdem, da Du ja nicht beweisen kannst, dass Du verschickt hast.

Der Kassenzettel für das Porto vom Päckchen beweist doch gar nichts. Du kannst ja auch Briefmarken in diesem Wert gekauft haben.

Auf der DHL-Seite findest du dazu einen eindeutigen Hinweis:

Bei dem kostengünstigen Produkt Päckchen handelt es sich - im Vergleich zu einem Paket - um eine Versandart, bei der weder Einlieferung, Beförderung noch Auslieferung dokumentiert werden. Deshalb ist beim Päckchen laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Verlust, Beschädigung etc. ausgeschlossen.

Auf jeden Fall kannst du aber einen Nachforschungsauftrag einleiten.