Hättet ihr anders gehandelt?

3 Antworten

Als Alleinerziehende brauchst du nicht überall den Unterschrift deines Ex, wenn das Kind fest bei Dir wohnt.

Nur für den Pass oder den Ausweisdokument, für den Urlaub im Ausland und eventuell für ein Praktikum oder eine Ausbildungsstelle.

Nicht für den Arzt, nicht für den Kindergarten, nicht für die Einschulung und selbst für Ausflüge die von der Schule organisiert werden, kannst du allein entscheiden.

Wenn dein Ex sich ständig quer stellt, wende dich an das Jugendamt.

Sag einfach in KiGa Bescheid dass Du getrennt bist und mit dem Vater besteht sporadische Kontakt. Du bist die erste Bezugsperson für alle Fälle.


MamiMc 
Beitragsersteller
 25.06.2023, 20:29

Gilt das auch bei gemeinsamen Sorgerecht? ... ich werde mich nochmal ans Jugendamt wenden

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sammyok  25.06.2023, 20:43
@MamiMc

Ja, natürlich. Ich bin auch alleinerziehende.

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Ja, ich hätte anders gehandelt. Könnte ja durchaus sein, dass sie deiner Meinung ist.


MamiMc 
Beitragsersteller
 25.06.2023, 20:11

Ja sie ist meiner Meinung. Aber sie ist mit meinem narzisstischen Ex befreundet

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vogerlsalat  25.06.2023, 20:14
@MamiMc

Ja, und? Das ist doch ihr Problem, sie wird schon draufkommen wie er wirklich ist. Kann aber auch sein, dass es für sie passt oder er eben zu ihr anders ist. Sei froh, dass du ihn weiterreichen konntest.

Wäre für mich kein Grund ihr die Freundschaft zu kündigen.

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Wenn er Besuchsrecht hat, dann sehe ich da Schwierigkeiten.


MamiMc 
Beitragsersteller
 25.06.2023, 20:10

Da lässt sich ja eine Lösung finden. Ich will ja das der Kontakt aufrecht bleibt. Das habe ich auch mit ihm besprochen. Er würde sie gleich oft sehen wie jetzt, mit dem Unterschied, dass er 1 mal im Monat die Strecke fahren muss

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