Hätte mein Vater das Recht mich aus der Wohnung raus zu schmeißen, selbst dann wenn er nicht Hauptmieter der Wohnung ist?

LottoOtto99  18.07.2024, 10:42

Aus welcher Wohnung?
Wessen Wohnung ist es?

Samba22 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 10:43

Aus der Wohnung meiner Mutter.

2 Antworten

Hallo Samba22,

meiner Rechtsauffassung nach hat ein Vater einer Fürsorgepflicht für seine Kinder bis zum Alter der Volljährigkeit. Der muss er, wenn Du noch keine 18 bist, nachkommen - sonst steht es ihm frei. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, ein Dach über dem Kopf zu bereiten.

Sprechen wir über Wohnrecht, so ergibt sich das - wieder meine Rechtsauffassung - über die Fürsorgepflicht aber über die Eigentümerin oder Mieterin, Deine Mutter. Sie kann weiterhin Dir das Wohnrecht gestatten, es aber auch Widerrufen.

Die ganze Thematik muss ehedem juristisch geklärt werden - unbenommen auch einer Situation, die in Eurer Familie entstanden ist. Probiere, dass Du bei Freund*innen oder Bekannten oder anderen Familienmitgliedern zunächst unterkommen kannst.

Andere Familienmitglieder könnten in der Situation auch mit Deinem Vater und Deiner Mutter vermitteln.

Bist Du noch unter 18, helfen Dir auch Jugendhilfestellen wie das Jugendamt direkt - auch mit juristischem Beistand. Bist Du über 18, musst Du Dir selbst einen Rechtsanwalt suchen, kannst Dich natürlich auch an Lebenshilfeorganisationen wenden, die Dich weiter unterstützen. Vom Bürgeramt gibt es Prozesskostenbeihilfe, wenn Du noch kein Einkommen hat.

Erste Priorität hätte in meinen Augen, die entstandene familiäre Situation zu klären und aufzulösen. Wenn Du in der Folge wieder bei Deinen Eltern wohnen kannst, wäre das akute Problem gelöst, und die Ursächlichkeit bedürfte noch weiter Aufmerksamkeit.

Erst im zweiten Schritt wäre an die jugendrechtliche und generell juristische Situation zu denken. Ob es Sinn macht, ein Wohnrecht einzuklagen, mag offen sein. Zumindesti ist, wenn Du noch kein Einkommen hast, Unterhalt bis zu einem bestimmten Alter einklagbar.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung

Nein, denn dann ist es nicht seine Wohnung. Es kommt darauf an, wer im Mietvertrag steht, diese Person ist dann dazu berechtigt - vorausgesetzt du bist nicht minderjährig.