Haben Männer das Recht eine weibliche Polizistin bei z.B. der Durchsuchung anzufordern?

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Es gibt verschiedene Polizeigesetze. Ein Beispiel ist § 39 Abs. 3 PolG NRW. Durchsuchungen sind demnach nur durch gleichgeschlechtliche Beamte sowie durch Ärzte zulässig, es sei denn, es liegt eine Gefahr für Leib und Leben vor, die eine Durchsuchung zum Schutz erforderlich macht.

In NRW dürfen bis auf die beschriebene Ausnahme Männer nicht von Polizistinnen durchsucht werden.

Nein, die Gesetze verlangen maximal eine Durchsuchungsperson des gleichen Geschlechts, es gibt aber kein Recht auf eine Durchsuchung durch eine Person des anderen Geschlechts.


Nein, sie können aber darauf bestehen von einem Polizisten durchsucht zu werden, außer es drängt, weil Gefahr im Verzug ist, dann wird auf sowas weder bei Männern noch bei Frauen Rücksicht genommen.

Für Männer ist es ebenso, auch die dürfen auf einen gleichgeschlechtlichen Beamten bestehen.

Frauen durchsuchen Frauen und Männer Männer.

Man hat auch keine Wahl.