Habe zum 1.12 meine Wohnung gekündigt, muss ich am 30.11 raus oder am 1.12, da ich bei der neuen Wohnung am 30.11 schlüsselübergabe habe und bei der neuen auch?

3 Antworten

Du wirst nicht zum 1.12. gekuendigt haben (waere nicht zulaessig) sondern zum 30.11. Dann musst du die Wohnung fruehestens am 2.12. uebergeben, weil der 1.12. ein Sonntag ist und sonntags keine Uebergabe verlangt werden darf. Die Wohnung ist nicht am letzten Tag zu uebergeben, sondern erst danach.

BGB § 546 Abs. 1: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben."

Ja, sicher musst Du am 31. raus.

Normalerweise zahlt man mindestens einen Monat doppelt Miete, damit kein Chaos beim Umzug entsteht.

Man kann doch leicht beides am 30.11 machen oder jemanden bevollmächtigen.