Habe ich ein Recht auf meine Sachen, nachdem meine Mutter mich rausgeworfen hat?

6 Antworten

Kurz und knapp: 

Ja. Sie muss Deine Sachen rausgeben. Vor allen Dingen die Bekleidung und die Sachen für die Schule. Dabei spielt es keine Rolle wer sie bezahlt hat. Schließlich hat Deine Mutter auch eine Menge Geld vom Staat erhalten um diese Sachen für Dich kaufen zu können. 

Bitte wende Dich an das Jugendamt. Vorher nutze bitte diese Seite: https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

Nein. Du hast Deine Eltern absolut nicht gebeten Dich zu zeugen und in die Welt zu setzen. Auch wenn einige hier Antwortende so tun als müsstest Du dafür dankbar sein. Deine Eltern haben Dich ohne Not gemacht. Sie haben sich damit ohne jede Not verpflichtet Dir gegenüber. Nun sind sie berechtigt dieser ihrer Verpflichtung so lange nachzukommen wie sie dauert. Diese Auffassung wird rechtlich vertreten. Denn schließlich bist Du kein Spielzeug und kein toter Gegenstand mit dem gemacht werden kann Was den Asozialen gerade so in den Sinn kommt. 

Wenn du sie gekauft hast, ja. Wenn nicht, dann sind die Sachen immer noch Eigentum der Mutter und du nur den Besitzer.


TheLostChild1 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 13:27

Aber sie kann doch nicht meine Kleidung und Schulsachen sowie Laptop mit Daten für die Schule behalten oder ???? 

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Kirschkerze  29.09.2015, 13:28
@TheLostChild1

Hast du den Laptop selbst bezahlt? Genauso wie die Kleidung? Dir steht nur zu was du selbst gezahlt hast

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RixxGaming  29.09.2015, 13:28
@TheLostChild1

Nur wenn du die Sachen selber bezahlt hast oder es dir offiziell geschenkt wurde

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TheLostChild1 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 13:30
@RixxGaming

Ich mache aber die Matura dieses Jahr wenn es so laufen würde wäre ich nackt ? 

Ich erhalte Unterhalt nach 6 Monaten Gerichtsverhandlungen 

Gibt es dazu irgendein Gesetz bzw wie mache ich das in Österreich 

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Kirschkerze  29.09.2015, 13:32
@TheLostChild1

Also ich entnehme deiner Gegenfrage dass du nichts davon bezahlt hast- dann ist es auch nicht dein Eigentum und du hast keinen Anspruch darauf. Wende dich ans Jugendamt, die sind auch noch für dich veratnwortlich wenn du volljährig bist solang du noch keinen Abschluss (Ausbildung/Studium) hast - das ist auch in Österreich nicht anders

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RixxGaming  29.09.2015, 13:32
@TheLostChild1

Bist du noch in der Erstausbildung? Wenn ja, dann sind deine Eltern verpflichtet dich zu unterstützen. Ansonsten wärst du nackt ja.

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TheLostChild1 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 13:34
@RixxGaming

Ja bin ich -> Matura ist das gleiche wie Abitur 

Ich war bei Sozialarbeitern die meinten das Jugendamt ist nicht für mich zuständig 

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TheLostChild1 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 13:36
@RixxGaming

Wie kann man soetwas beweisen ? Also Geschenke das geht ja beinahe nicht oder ?

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Alles, was du selbst bezahlt hast gehört dir - egal ob Rausschmiss oder nicht!

Wenn es wirklich DEINE Sachen sind dann natürlich

wenn du die Sachen selbst bezahlt hast, schon.