Habe ich bei einem Ausstellungsstück das Recht auf Garantie?

6 Antworten

Du verwechselst da was: Garantie hast du auf jeden Fall, nur Garantie heisst nicht gleichzeitig Austausch. Wenn das Gerät defekt ist, wird es zum Hersteller zur Reparatur geschickt. Der Hersteller entscheidet dann, ob das Gerät repariert wird, oder ausgetauscht


schorty2009 
Beitragsersteller
 05.08.2009, 10:32

Genau dasselbe habe ich gestern gesagt bekommen danke

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Hallo, Leute! Man hat grundsätzlich Anspruch auf 24 Monate GEWÄHRLEISTUNG.. Man hat grundsätzlich Anspruch auf EIGENTLICH NUR 6 Monate GARANTIE! Hat ein Gerät innerhalb der ersten 6 Monate nicht vom Endanwender selbst zu vertretende Mängel, wäre der VERKÄUFER/HERSTELLER in der Nachweispflicht, dass bei Kauf alles OK war! Keine Chance, das nachzuweisen, darum GARANTIEFALL!

Innerhalb von 6 Monaten ohne Murren und Zucken.. wird nachgebessert, repariert oder getauscht.. in der Regel über den Händler! Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast, d.h. der KÄUFER wäre in der NACHWEISPFLICHT, dass der Fehler am Gerät schon beim KAUF bestand.. Keine Chance, das nachzuweisen, darum GEWÄHRLEISTUNG! Abwicklung über den Hersteller nach dessen Vorgabe!

Die Nachbesserung/Reparatur/Tausch inenrhalb vom 6.-24- Monat ist also eigentlich mehr eine einvernehmliche KULANZ unter dem Mantel eines GESETZTES! Also alles mehr Schein als Sein, aber die Herstelle rgeben sich da meist keine Blöße!

Nur den WEG der Abwicklung bestimmt der Händler/Hersteller.. Kann also sein, dass man auf eigene Kosten einschicken muss (Bring In-Service) oder eine vorgegebene ansässige Elektrofirma als Servicepartner aufgesucht werden muss!

Ich hoffe, ich konnte anderen mit dem Thema helfen..

Du hast auf ein Ausstellungsstück die gleiche Gewährleistung wie bei einem neuen Gerät. Der Händler/Hersteller hat aber ein Recht auf zweimalige Nachbesserung.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Prinzipiell besteht bei ausstellungsstücken NUR eine eingeschränkte garantie. meist ist das 50% der garantie die ein neugerät bekommt. Sprich bei neuware 2 jahre. beim ausstellungsstück 1 jahr. Grund: an ausstellungsstücken wird oft rum gefuscht von irgendwelchen kunden und da nimmt kein hersteller volle garantie im kauf. austausch eines ausstellungsstückes gegen ein neues? komplett ausgeschlossen. letztlich würd ich beim hersteller direkt nochmal nachfragen. so wie ich es geschrieben habe ist es jedenfalls bei der firma acer ;)

hallo,habe mir ein Iphone 4 32Gb in Weiss von Ebay gekauft in Ebay stand Artikelzustand Neu und habe es somit gekauft ...mir wurde eine rechnung geschickt von dem handy das es am 7.3.2012 gekauft wurde! ich habe die person angeschrieben und gefragt ob der die vergangenen wochen dieses gerät benutzt hat..er antwortete mit Nein ..und somit habe ich ok gesagt...aber auf der rechnung steht 1x Apple Iphone 4 32GB weiß original Händler NEU T-mobile white ohne vertrag austellungsstück!also es ist ein ausstellungsstück! aber es sieht nicht so aus :D habe ich aber immer noch 24Monate Garantie oder nur 12Monate?