Hallo, Leute! Man hat grundsätzlich Anspruch auf 24 Monate GEWÄHRLEISTUNG.. Man hat grundsätzlich Anspruch auf EIGENTLICH NUR 6 Monate GARANTIE! Hat ein Gerät innerhalb der ersten 6 Monate nicht vom Endanwender selbst zu vertretende Mängel, wäre der VERKÄUFER/HERSTELLER in der Nachweispflicht, dass bei Kauf alles OK war! Keine Chance, das nachzuweisen, darum GARANTIEFALL!

Innerhalb von 6 Monaten ohne Murren und Zucken.. wird nachgebessert, repariert oder getauscht.. in der Regel über den Händler! Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast, d.h. der KÄUFER wäre in der NACHWEISPFLICHT, dass der Fehler am Gerät schon beim KAUF bestand.. Keine Chance, das nachzuweisen, darum GEWÄHRLEISTUNG! Abwicklung über den Hersteller nach dessen Vorgabe!

Die Nachbesserung/Reparatur/Tausch inenrhalb vom 6.-24- Monat ist also eigentlich mehr eine einvernehmliche KULANZ unter dem Mantel eines GESETZTES! Also alles mehr Schein als Sein, aber die Herstelle rgeben sich da meist keine Blöße!

Nur den WEG der Abwicklung bestimmt der Händler/Hersteller.. Kann also sein, dass man auf eigene Kosten einschicken muss (Bring In-Service) oder eine vorgegebene ansässige Elektrofirma als Servicepartner aufgesucht werden muss!

Ich hoffe, ich konnte anderen mit dem Thema helfen..

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.