Habe eine Teilzeit und möchte eine Minijob ..wieviel wierd von Arbeitsamt abgerechnet?

5 Antworten

Hab ich das richtig verstanden, du gehst für 460 € Teilzeit arbeiten? Davon werden noch Steuern und Versicherung abgezogen. Dann kommt noch das Arbeitsamt dazu und je nachdem wie alt du bist hast du kein Kindergeldberechtigung weil du Teilzeit arbeitest.

Wen du jetzt 1 Stunde oder 1,5 Stunden weniger arbeitest Müsstest du praktisch gar keine Steuern zahlen und darfst sogar Kindergeld beantragen was mehr ist als dein neuer Minijob.

Aber sonst gibt grudsätzlich diese Regelungen wen du Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hast.

100€ Freibetrag vom Gesamten verdienst und 80% gehen ans Amt. 20% Darfst du davon behalten.

*Falls du es nicht weiß ein Minijob ist die Grenze 450€


jeojeo13 
Fragesteller
 17.02.2020, 21:45

die 460 Euro sind Netto!das heist jetzt von die 195 Euro bekomme ich ca 120 Euro und das übrige die Arbeitsamt?

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IIIIlllIIIlIIl  17.02.2020, 21:50
@jeojeo13

Ah, ok. Das ist ok.

Es ist eher Netto(Teilzeit)+Brutto(Minijob)=Summe-100=Differenz1-80%=Differenz2+20%(Differenz1)=Dein Geld

So müsste es ungefähr sein.

*PS. korrigiert mich wen ich was falsches sage.

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Was meinst du denn mit Arbeitsamt, dass ALG - 1 von der Agentur für Arbeit oder das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter oder beides zusammen, also ALG - 1 und ALG - 2 als aufstockende Leistung ?

Beim ALG - 1 alleine dürftest du ja wöchentlich nur unter 15 Stunden arbeiten und da ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 nur 165 € Netto dazu verdienen.

Also gehe ich einmal davon aus das es sich nicht um ALG - 1 sondern um ALG - 2 handelt, denn bei 460 € Nettoeinkommen solltest du als Single schon um die 600 € Brutto haben müssen und bei min.Stundenlohn würde ggf.der ALG - 1 Anspruch schon entfallen sein, weil du da nicht auf 15 oder mehr Stunden pro Woche kommen darfst.

Geht es also um ALG - 2 vom Jobcenter, dann gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also angenommen ca.600 € Brutto und 460 € Netto hast und zusätzlich jetzt noch 195 € Brutto = Netto dazu verdienen würdest, dann würden beide Bruttoeinkommen addiert, davon dann deine Freibeträge ermittelt und theoretisch vom gesamten Nettoeinkommen in Abzug gebracht und der Rest voraussichtlich auf deinen Bedarf als anrechenbares Einkommen angerechnet.

Beispiel :

Jetzt hast du angenommen 600 € Brutto, darauf stünden dir 200 € an Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll zu, nach Abzug von deinen 460 € Netto blieben dann 260 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Nun erzielst du zu den 600 € Brutto weitere 195 € Brutto, würdest somit auf insgesamt 795 € Brutto kommen, hättest die ersten 100 € als Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 695 € Brutto kämen 20 % Freibetrag = 139 € dazu, dein gesamter Freibetrag läge dann bei 239 € anstatt wie derzeit 200 €, würdest also gerade einmal um die 39 € mehr als jetzt haben.

Dann würden diese ca.239 € Freibetrag von deinem gesamten Nettoeinkommen von 460 € + 195 € Brutto = Netto = 655 € abgezogen und es blieben ggf.dann um die 416 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Deine Angaben sind zu schwammig

Bekommst du ALG 1 oder ALG 2

Bist du Aufstocker - also bezahlt das Jobcenter mtl. dazu, weil dein 450,- EUR-Job nicht reicht?

Bist du Single oder hast du Familie?

Für Hartz IV Empfänger ohne regelmäßiges Einkommen gilt:

Die ersten 100,- EUR Verdienst sind anrechnungsfrei

Vom Rest-Lohn darf der Leistungsempfänger 20 % behalten.

In deinem Fall solltest du dich mit deinem Fallmanager beraten!

Nichts. Du musst, damit was abgezogen wird, bei einer Stelle mehr als 450€ verdienen. Wenn du bei einer 450€ Verdienst und bei einer anderen 195€ Verdienst, wird dir soweit ich weiß nichts abgezogen