Habe eine Kamera als Unternehmer bei einem Shop speziell für gewerbliche Käufer gekauft, bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?
Hallo, ich habe bei einem Shop für gewerbliche Käufer eine Kamera gekauft, dort war stets nur der Nettopreis in dick mit 766 Euro angegeben. Nun stehen aber auf der Rechnung plötzlich 911 Euro!
Die 766 Euro werden als Nettobetrag und die 911 Euro als Bruttobetrag angegeben. Ich bin Kleinunternehmer und meine, dass man doch entweder die Mehrwertsteuer so nicht bezahlen muss oder sie später wieder zurückbekommt, da es sich um Firmeninventar handelt. Oder wie funktioniert das genau?
Als Bezahlung habe ich Vorkasse angegeben, muss ich da jetzt 766 Euro oder 911 Euro bezahlen?
3 Antworten
Kurze Antwort: Da du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist kannst du dir die Mehrwertsteuer von niemandem erstatten lassen.
Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer spielt die UST keine Rolle, da er sie sich vom Finanzamt wiederholen kann.
Wenn Du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist, machst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung und zahlst nichts ans Finanzamt. Damit kannst Du Dir die Vorsteuer auch nicht wieder holen.
Du musst natürlich die 911 EUR zahlen. Besteuert wird die Leistung (Lieferung eines Gegenstandes im Inland durch einen Unternehmer), nicht der Kunde oder der Lieferant.
Nein, kannst Du nicht. Du stellst ja Deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer und führst nichts ans Finanzamt ab.
Vorsteuer kann nur abgezogen werden, wenn Du eine Umsatzsteuervoranmeldung machst.
Die Kleinunternehmerregelung ist eigentlich nur eine Erleichterung für den Steuerpflichtigen, damit er wegen ein paar Euro nicht monatliche eine Voranmeldung abgeben muss. Der Nachteil ist, dass Du auch keine Vorsteuer in Abzug bringen kannst.
Ich bin Kleinunternehmer und meine, dass man doch entweder die Mehrwertsteuer so nicht bezahlen muss
ähm, ein Kleinunternehmer weist auf SEINEN Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und schuldet somit dem Finanzamt auch keine!
die Umsatzsteuer, die ihm in Rechnung gestellt wird, MUSS er selbstverständlich bezahlen! wäre ein super Geschäftsmodell: Neuwagen mit 50.000 € netto zuzüglich Umsatzsteuer: ich bin Kleinunternehmer, ich brauch die Umsatzsteuer nicht bezahlen
OK, dann muss ich jetzt die 911 Euro an den Shop bezahlen, danke.
Wie kann ich mir dann später als Kleinunternehmer den Differenzbetrag von 145 Euro zurückholen? Und die 911 Euro gehen ja direkt an den Shop, wie soll ich davon etwas über das Finanzamt zurückholen lassen?
Ich bin auf dem Gebiet noch ein absoluter Laie, also danke für jede Erklärung! :)