Arbeitslosengeld bei Agentur für Arbeit?

4 Antworten

  1. Arbeitsuchend nach §38 SGB III melden (Anzeige mit den Persönlichen Daten und der Beschäftigung, dass man bald arbeitslos wird) —> 3 Monate vorher (bei über 3 Monatiger Kündigungsfrist bzw. 3 Tage nach Kenntnisnahme bei unter 3 Monatiger Kündigungsfrist. —> sollte sicherlich bei dir dann schonmal erledigt sein, da du ja schon Kontakt mit der Agentur für Arbeit hattest. Kann telefonisch, schriftlich, persönlich oder online erfolgen.
  2. Arbeitslos melden nach §141 SGB III und ist frühestens 3 Monate vor Beginn der Beschäftigungslosigkeit möglich. Sollte spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgt sein, da die Arbeitslosmelung den Beginn des Arbeitslosengeldes ausdrückt. Spätere Meldung nach der Beschäftigungslosigkeit sorgen dafür, dass Arbeitslosengeld ab dem Tag der Meldung gezahlt wird. (= Arbeitslosigkeit wird ab dem Tag der Arbeitslosigkeit, frühestens ab dem 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit gezahlt). Dies kann online mit der Ausweisfunktion der neuen Personalausweise, Aufenthaltstitel und ähnliches oder persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erfolgen. Wichtig: Nicht zu verwechseln mit der Arbeitsuchendmeldung. Als kleine Merkhilfe: Arbeitsuchendmeldung = Ich zeige der Agentur umgehend an, dass ich bald oder demnächst Arbeitslos melde. Arbeitslosmeldung = Ich zeige meinen Ausweis vor, damit meine Identität bestätigt wird und der Beginn der Arbeitslosigkeit festgelegt wird.
  3. Antrag auf Arbeitslosengeld -> entweder in Papierform auszufüllen oder Online. Die Zugangsdaten zu deinem Online Profil solltest du bei der Agentur erfragen, sofern noch nicht geschehen ist. Anschließend auf www.arbeitsagentur.de —> Menü —> eServices —> Arbeitslosengeld beantragen —> Zugangsdaten der Agentur für Arbeit eintragen —> Antrag starten
  4. Arbeitsbescheinigungen des oder der letzten Arbeitgeber (ungefähr die letzten 3 Jahre) der versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind der Agentur für Arbeit vom Arbeitgeber zu bescheinigen. Der Hinweis auf das Einreichen der Arbeitsbescheinigung beim oder bei den Arbeitgeber erfolgt durch dich. Der Arbeitgeber schickt diese Bescheinigungen elektronisch der Arbeitsagentur zu. Du erhältst postalisch eine Zweitschrift der Arbeitsbescheinigung zur Nachkontrolle und für deine Unterlagen.
  5. Ggf. andere geforderte Nachweise/Unterlagen durch die Leistungsabteilung einreichen.
  6. Wenn alle notwendigen Unterlagen eingegangen sind, muss mit 15 Arbeitstagen (sprich 3 Wochen) Bearbeitungsdauer gerechnet werden bis der Antrag bewilligt wird.
  7. Postalisch erhältst du bei Bewilligung einen Bewilligungsbescheid.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hauptberuflich tätig im Öffentlichen Dienst
Wie läuft es dann ab, wenn die den Antrag genehmigen?

Dann erhältst du einen Bewilligungsbescheid, aus dem dann auch alles Weitere hervor geht, inkl. der bewilligten Leistungshöhe.


Audiiii508 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 12:53

Erhalt ich den Bescheid per Post oder per online oder von der Seit von Agentur für Arbeit

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Am besten dort anrufen, den Antrag zurückziehen und arbeiten gehen.

So geht's am schnellsten und einfachsten


Einige Wochen solltest du - wie dir eben bereits mitgeteilt wurde - auf jeden Fall abwarten.