Hallo,

so wie ich das richtig gelesen habe, hast ist dein ALG-1 zum 01.07.2024 ausgelaufen.

Deine Ausbildung beginnt am 01.09.2024.

Dein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter wurde abgelehnt.

Du möchtest wissen, wie du weiterhin krankversichert bist für die Zwischenzeit.

Wenn dein ALG-1 Anspruch erschöpft ist, werden deine KV-Beiträge ebenfalls nicht mehr übernommen.

Die Frage ist für mich eher warum dein Bürgergeldantrag abgelehnt wurde. Mangelnde Mitwirkung, zu hohes Vermögen oder Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft?? Das müsstest du dann auch näher erläutern.

Wenn du noch bei den Eltern lebst, kannst du ggf. in der Familienversicherung für die Zwischenzeit versichert werden. Wenn dein Bürgergeldantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde, würde es helfen die Unterlagen, welche vom Jobcenter gefordert sind schnellstmöglich einzureichen.

Wenn du zu hohes Einkommen oder Vermögen hast, dann musst du dich zwangsläufig freiwillig in der gesetzl. KV freiwillig versichern und die Beiträge selber übernehmen.

LG

...zur Antwort

Die Frage ist zwar schon 4 Jahre alt, aber da die Frage nicht anständig beantwortet worden ist und ich weiß, dass in paar Jahren jemand diese Frage haben wird, hier die Antwort:

Die Stufen VI - VII beziehen sich eher auf die Gehälter der Putzkräfte, Hausmeister, Köche etc.

Nach der Ausbildung ist man in TE V, Erfahrungsstufe 2.

Erfahrungsstufe 2, da die Ausbildungszeit von 3 Jahren als Erfahrungssprung anerkannt wird.

Daher laut dem abgebildeten Bild beginnt man mit 2734,73€ Brutto.

Als Stufe IV ist man Fachkraft und kommt hier durch eine sogenannte Personalentwicklung (in der Privatwirtschaft nennt man das auch Beförderung) oder direkt indem man den Studiengang Arbeitsmarktmanagement absolviert oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann.

Bitte beachtet, dass diese Zahlen schon veraltet sind.

Für die aktuellen Zahlen sucht nach TV-BA (aktuelles Jahr).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.