Werbung Betrugsfalle?
Hallo ich bin mit Wahrscheinlichkeit auf Betrüger rein gefallen. Eine Vertreterin kam zu mirund wollte mit erste Hilfe tafel Blätter Werbung machen. Das hörte sich sehr interessant an. Sie redete von einmaliger Zahlung für einem gewissen Zeitraum in Höhe von 220 euro. Also ich die Rechnung bekommen habe bin ich stutzig geworden. Habe zwischen den Zeilen gelesen da steht das sich der Betrag erhöht pro Jahr und ich 3 Jahre abgeschlossen habe was mir erst später aufgefallen ist. Ich habe recherchiert und herausgefunden das das Betrüger Maschen sind und die werbe Blätter nie raus gehen. Ich habe damals allerdings unterschrieben. Ist sowas denn überhaupt rechtens? LG
3 Antworten
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Sowas ist nicht rechtens.
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Mit der Kopien von Links usw.ist ja auch keine genug erklärung so lange der fall nicht geklärt ist.So gut weisst du evtl.auch nicht.Ich auch nicht ganz nicht,sind einiges empfehlung und eigene sicht.Wir sind beide Kein Anwalt denke ich mir. Bist du oder suchst du eine zum irgendwie angreifen?Schreibt deine meinung nett und das warst,,du kannst mir sagen=meine meinung ist falsch,usw.den is ok.Benehm dich nur nett zu den anderen mehr nicht.LG
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Schaue doch mal auf der Verbraucherschutzseite nach. Werden die entsprechenden Werbeflyer nie gefertigt handelt es sich um Betrug und könnte entsprechend angezeigt werden. Eventuell kannst Du den Vertrag auch noch rückgängig machen.
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Dort ist die Firma bereits bekannt das sie ihren Vertrag nicht erfüllen
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Ja ein abgeschlossener akzeptierte und unterschriebene Vertrag egal was zu kaufen und bestellen ist (Auch per Telefon) nach mei. ist rechtsgültig.Leider dein fall ist so eine.Nur wenn der Firma eine Fake ist den nicht.Und wie ist der Kündigungs Zeit davon raus zu kommen?Kann alles nun zu spät sein.Warum gibst du ohne zu wissen genau wissen was am ende zu dir kommt,,,wie kannst du so eine falle unterschreiben?Ohne das zu recherchieren,anderen erst fragen,Zb.Googlen auch?Nächstes mal du kannst 2-3 Tage den Vertrag erst beibehalten,,recherchieren,,danach ablehnen,,oder akzeptieren und unterschreiben.Ich werde in deine stelle schnell ein Anwalt Termin machen.Und zw.Verbraucher Zentrale auch fragen ob so eine Firma real existiert.? Schade.
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Wenn man keine Ahnung hat, dann muss man solche Fragen ja nicht beantworten.
Haustürgeschäfte: Widerruf ist möglichEin Zeitungsabo oder ein neuer Stromvertrag – bei einem Haustürgeschäft sind sie schnell abgeschlossen. Erst später wird oft klar, dass die Konditionen vielleicht schlechter sind als angenommen oder dass das Abo eigentlich gar nicht gewünscht wird. Laut § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB – die Widerrufsfrist beträgt also 14 Tage und der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Auch zum Beispiel bei Käufen auf Kaffeefahrten können Verbraucher von der Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch machen, da diese Verträge ebenfalls außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.
Und warum nicht rechtens,da ist ein Vertrag und das alles was da drin steh akzeptiert von Kunde und am ende unterschreiben.Das ist nach mei.meinung rechtsgültig.Absolut.