Guten Abend ich habe eine Frage ich brenne für mich selbst CDs zum privaten benutzen nun hat mich jemand gefragt ob ich der Person auch was brennen könnte?
Nun ist meine Frage darf ich das Geld was ich nur für die CD bezahlt habe von der Person verlangen oder wäre das wieder verkaufen?
4 Antworten
Im Urheberschutzgesetz ist explizit von einer zulässigen Aufwandsentschädigung die Rede, wenn man legale Kopien zum Aufbau einer persönlichen Bibliothek für andere erstellt.
Wenn der, dem du die Kopie gibst, selbst grundsätzlich in der Lage ist, YouTube zusehen, und du nur soviel Geld nimmst wie dein Aufwand beträgt, ist es bzgl. des Urheberschutzgesetzes legal. Wenn es YouTube-Inhalte sind, die nur sichtbar sind, wenn du dich anmeldest, musst du die Nutzungsbedingungen von Youtube, die du mit der Anmeldung anerkannt hast, prüfen.
Prinzipiell bezahlt er nur den Rohling. Nicht die Daten die darauf sind. Natürlich kannst du eine kleine Provision für die Arbeitszeit verlangen. Verkaufen hebt sich von einmaligen, freundschaftlichen Dienstleistungen aber ab.
Okay aber sind das nicht in den Sinne Raubkopien wenn ich jetzt von nen YouTube Video die mp3 Datei nehme und das auf eine CD brenne? Soweit ich weiß darf man das ja solange man es nur für sich nutzt
bei einer einmaligen Dienstleistung wird dir keiner ans Bein pinkeln. Ja Medien darf man von YouTube zum eigenen Gebrauch runterladen.
Mach einfach, solange du das nicht öffentlich über ein Kleinanzeigenportal o.ä. anbietest, kräht da kein Hahn danach.
Lass dir den Euro für den Rohling bezahlen und gut.
Solltest Du lassen.
Und wenn man jetzt nen Link von nen YouTube Video in mp3 umwandelt und das auf die CD brennt? Oder zählt das wieder als Raubkopie die man dann verkauft?