Gutachten wegen Behandlungsfehler erst nach Abrechnung des Zahnarztes möglich?
Mir wurde vor 4 Monaten eine neue Teleskopprothese eingegliedert.
Heute war ich in der Praxis und habe dem Zahnarzt etliche Mängel aufgelistet.
Nach langem hin und her sagte er, nur ein entsprechendes Gutachten würde ihn dazu bringen, Änderungen vorzunehmen.
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse teilten die mir mit, dass erst die Abrechnung vorliegen müsse, damit ein Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben werden kann.
Bis heute liegt eine Abrechnung nicht vor.
Wie komme ich aus diesem Dilemma raus? Schriftlich eine Frist setzen?
Und wenn die Abrechnung dann trotzdem nicht kommt?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Topolino50/1650950049346_nmmslarge__0_953_1440_1440_861bcaf78b37339017f9490baf1a9ef5.jpg?v=1650950049000)
Wann wurde der Ersatz eingegliedert?
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Vor 4 Monaten.
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Und du hast noch keine Rechnung bekommen
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Nein. Kann daran liegen, dass ich öfter noch da war wegen diverser Korrekturen (Pfeilerzähne hingen fest, Krone abgefallen
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MaitoGai/1718371880388_nmmslarge__0_0_732_732_2c1aafe232c26c27d37669ef080b7dd8.jpg?v=1718371880000)
Setze deinem Zahnarzt schriftlich eine Frist von 14 Tagen, um die Abrechnung bei der Krankenkasse einzureichen. Schicke den Brief per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. Informiere auch deine Krankenkasse über die gesetzte Frist. Wenn der Zahnarzt nicht reagiert, wende dich an die Zahnärztekammer und ziehe rechtliche Schritte in Betracht. Ein Anwalt kann dir dabei helfen.