Gutachten wegen Behandlungsfehler erst nach Abrechnung des Zahnarztes möglich?

Topolino50  02.07.2024, 08:01

Wann wurde der Ersatz eingegliedert?

SunnyShine77 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 13:29

Vor 4 Monaten.

Topolino50  02.07.2024, 14:49

Und du hast noch keine Rechnung bekommen

SunnyShine77 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 16:05

Nein. Kann daran liegen, dass ich öfter noch da war wegen diverser Korrekturen (Pfeilerzähne hingen fest, Krone abgefallen

1 Antwort

Setze deinem Zahnarzt schriftlich eine Frist von 14 Tagen, um die Abrechnung bei der Krankenkasse einzureichen. Schicke den Brief per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. Informiere auch deine Krankenkasse über die gesetzte Frist. Wenn der Zahnarzt nicht reagiert, wende dich an die Zahnärztekammer und ziehe rechtliche Schritte in Betracht. Ein Anwalt kann dir dabei helfen.