Hallo Leute,
ich hatte gegen meinen Ex-Arbeitgeber eine Lohnklage eingelegt. Am 25.05. ist der Gütetermin. Jetzt wurde ich von denen gestern angerufen und die haben mir gesagt, dass die mir das Geld jetzt vor dem Gütetermin überweisen werden. Da müsste ich ja dann die Erledigungserklärung schreiben und das Arbeitsgericht informieren.
Meine Frage ist: Was wenn das Geld z. B. am Freitag auf meinem Konto ist und ich das gar nicht mehr rechtzeitig dem Arbeitsgericht einsenden und informieren kann. Oder am Donnerstag und meine Erledigungserklärung trifft zu spät ein. Außerdem muss ja das Arbeitsgericht das ja auch noch offiziell melden, dass der Fall abgeschlossen ist. Das ist doch alles zeitlich viel zu knapp.
Habe ich etwas zu befürchten, wenn das Geld vor dem Gütetermin bereits auf meinem Konto gelandet ist, der Gütetermin allerdings nicht abgesagt wurde bzw. abgesagt werden konnte? Da muss ich ja dann den Gütetermin trotzdem erstmal antreten oder? Wie müsste ich da vorgehen? Vielen Dank im voraus.