Güllegrubenfrage

9 Antworten

Die Sickergrube ist eine Grube, die bei einer autonomen Entwässerung zur Aufnahme der menschlichen Exkremente und manchmal auch zur Aufnahme des Abwassers dient. Sie ist eine Sonderform einer Klärgrube.

In zahlreichen Ländern ist im ländlichen Raum die Entsorgung über Sickergruben die Regel (z. B. USA, Kanada, Frankreich, Spanien). Je nach Konstruktion lassen sie sich auch mit Wasserspülung betreiben. Meistens erfordern Sickergruben aber ein Plumpsklo. Die Exkremente landen dann entweder direkt oder über Rohre in einer ausgehobenen Grube mit porösem Untergrund, meist normaler Erde. Urin und andere Flüssigkeiten sickern in den Boden und die Wände, zurück bleibt nur eine feste, verrottende Masse, die aus Kot, Toilettenpapier und dergleichen besteht. Ist die Grube bis zu einem bestimmten Pegel gefüllt, wird sie in der Regel mit Erde aufgefüllt und an anderer Stelle eine neue Grube ausgehoben. Eine Sickergrube mit einem darübergelegten „Donnerbalken“ stellt also die einfachste Form einer Toilette dar.

Die Güllegrube auch Jauchegrube ist ein im Boden eingelassenes Bauwerk, als Zwischenlagerstätte für Gülle bzw. Jauche.

Güllegruben finden sich heute im allgemeinen dort, wo Nutztierhaltung bzw. Viehzucht in Ställen stattfindet. Waren früher die ersten Jauchegruben tatsächlich offene Gruben als Teil eines Misthaufens, so werden sie heute oft als geschlossene Güllebehälter, als Silos/Zisternen realisiert, um Geruchsbelästigungen zu minimieren und andere Nutzungen, wie Biogasgewinnung zu realisieren.

In vollständig dichten Güllebehälter können durch den sauerstofffreien Abbau der organischen Bestandteile in der Gülle die Konzentrationen von Ammoniak und Methan im Gasraum soweit ansteigen, dass explosionsfähige Gas-Luft-Gemisch entstehen. Güllebehälter werden deshalb minimal belüftet. Seltener werden sie als explosionsgeschützte Gruben erstellt, dies ist aber notwendig, wenn Biogas gewonnen werden soll.

Die Jauche/Gülle wird mit Hilfe von Güllepumpen in und aus den entsprechenden Behältnissen befördert.

Klär- oder Sickergruben von Häusern, und manchmal sogar Kleinkläranlagen werden umgangssprachlich manchmal auch als Jauchegrube bezeichnet.


Biologische Toiletten- und Fäkalgrubenbehandlung

LIPOLYT - TOI

Das Pflegemittel ist ein Produkt welches durch hochaktive und fäkalienabbauende Bakterienkulturen und schnell wirkende Enzymen für den Einsatz in Fäkaliengruben und mobilen Toiletten in Flugzeugen , Eisenbahnen , Bussen u.s.w. entwickelt wurde . Der Reiniger verflüssigt und baut Fäkalien ab und reduziert Gerüche auf natürliche Basis , ohne den Einsatz von Formaldehyd und andere scharfe Chemikalien . Das Mittel ist sicher , unschädlich für Menschen , Tiere und Umwelt , hat keine toxische Eigenschaften und wirkt unter Wasser . LIPOLYT - TOI ist biologisch völlig abbaubar und kann deshalb im Klärwerk auf die herkömmliche Weise ohne Sonderbehandlung entsorgt werden .

Sicherheitshinweise :

Die gleichzeitige Anwendung von Desinfektions- , Bleich- und stark sauer bzw. alkalische Mittel sollte vermieden werden .

Gebrauchsanweisung :

Bei tragbaren Toiletten werden 250 ml Pflegemittel in den Abwassertank gegeben und soviel Wasser hinzugeben , bis der Boden bedeckt ist . Abwassertanks in Flugzeugen , Eisenbahnen , Bussen , Campingfahrzeuge , Booten und allen anderen transportablen Toiletten werden mit 50 - 80 ml LIPOLYT - TOI je 150 l Tankvolumen durch die Toilettenöffnung in den Abwassertank gegeben und 4 - 8 Liter Wasser hinzugeben , bis der Boden bedeckt ist . Den Sanitärreiniger nach jeder Tankleerung , wie oben beschrieben nachfüllen . Bei Fäkaliengruben zur Ausschaltung von Gerüchen und zur Verringerung der Feststoffansammlung wöchentlich 1 Liter Reiniger auf 2000 Liter Grubenvolumen zugeben .


So, diese 3 Sachen habe ich jetzt auf die Schnelle im Internet gefunden. Letzteres wäre wohl das Richtige in deinem Fall, aber Steine und Sand wird auch das nicht zersetzen...

Nun,hier gehts ja heiss her. Du hast geschrieben, dass der Vorbesitzer Sand und Steine ( wahrscheinlich) in die Grube geworfen hat. Nun, willst du wirklich irgendetwas aus der Güllegrube herausholen, denn auflösen wird sich das Zeug ja dann nicht. Und agressive Mittel wie Salzsäure sind viel zu gefährlich und verboten...Wenn die Grube geleert wird, nimm einen Wasserschlauch , befestigte ein Gewicht, damit er nicht vom Wasserdruck nach oben gehoben wird und spüle. Bis die Grube leer ist. Oder du musst ein Unternehmen beauftragen. Wäre eh sinnvoll, falls die alte Grube nicht mehr dicht ist. Oder befrage dich bei der für dich zuständigen Gemeinde. Oder auf dem Bauamt. Vielleicht ist das ja von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt, hier sind die Bestimmungen dafür ziemlich straff. Die Grube muss immer ganz geleert werden - damit solche Rückstände eben nicht alles verstopfen. Auch wenns dich Geld kostet, lass es machen. Der entstehende Schaden kann größer sein, als das richtige Entleeren der Grube...


chattchen 
Beitragsersteller
 24.06.2009, 08:34

Vielen Dank, du bist der Erste, der nicht hysterisch wird und versucht eine vernünftige Antwort zu geben.

Ich wollte wirklich nur wissen, wie man den festen Bodensatz lösen kann, damit er vom zuständigen Unternehmen dann beim nächsten Mal mit abgesaugt werden kann. Der Garten ist in einer Schrebergartensiedlung, da verbietet sich einen illegale Entsorgung von selbst, bin doch nicht ganz blöd. Die Grube ist auch nicht undicht!, sonst würde der Dreck ja wegsickern ! Der Bodensatz sind leider wirklich Steine u.a., einen Teil konnten wir lose stochern, aber überall kommen wir nicht ran. Ich denke die Vorbesitzer haben eben jeden Dreck ins Klo geworfen. Ich denke wir werden sowieso eine neue Grube einbauen lassen müssen.

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VORSICHT WARNUNG!! Das neue Umweltgesetz sagt, daß jeder Grundbesitzer haftet für Umweltschäden. Wenn durch irgendetwas z. B. in das Grundwasser und somit ins Trinkwasser, der Boden versäucht wird, haftet der Grundbesitzer(auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden könnte). Hoffentlich hast Du eine Haftpflichtversicherung, die das mit einschließt!!! Seit 1996 muß lt Umweltgesetz jedes Haus eigentlich am Abwasserkanal angeschlossen sein (Ausnahmen: sehr abgelegene Bauernhäuser oder Hütten in den Bergen z.B.)!!!


chattchen 
Beitragsersteller
 23.06.2009, 09:02

Weitere Außnahme: Schrebergärten!

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Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so ganz, Ich selbst habe auch eine Fäkalgrube, die an einem Biopott angeschlossen ist. Pflicht bei uns!!!! Unsere Klärgrube hat 9 Kubikmeter Fassungsvermögen und wird alle 2 Jahre geleert, nicht in meinem Auftrag sondern im Auftrag des Landkreises. Dabei ist sie noch nicht einmal halbvoll. Ausserdem bin ich verpflichtet die Anlage zwei mal im Jahr von einer Spezialfirma warten zu lassen. Wenn etwas nicht in Ordnung wäre, würde ein Bericht zum Landkreis gehen. Ich muß auch regelmäßig Proben zum chemischen Untersuchungsamt schicken. Was also ist bei euch los??? Schläft eure Behörde???? Du darfst auf gar keinen Fall selbst eine Entleerung der Kammern vornehmen!!!! Irgendetwas scheint bei euch gehörig schief zu laufen. Viel Glück


chattchen 
Beitragsersteller
 23.06.2009, 09:02

Wer lesen kann ist voll im Vorteil! Lies mal bitte meine Frage!!!!!!

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Ich weiß ja nicht wie bei euch die Gesetze sind, aber bei uns müssen diese Gruben unten einen geschlossenden Boden haben. Das sind dann Sickergruben bei euch und die sind bei uns nicht gestattet. Das Zeug bei euch bekommst du nur mit Ausschöpfen mit der Schippe und Eimer wieder raus.