grundsicherung sgb XII minijob?

1 Antwort

Habe ich dir doch schon in deiner anderen Frage erklärt !

Im Leistungsbezug nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bleibt vom Nettoeinkommen ein pauschaler Freibetrag von 30 %, der Rest wäre das voraussichtliche anrechenbare Einkommen und wird mindernd auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.

Was in deinem Vertrag steht ist nur zweitrangig, der tatsächliche Verdienst ist jeden Monat entsprechend nachzuweisen, es sei denn Du bekommst dann tatsächlich über einen längeren Zeitraum jeden Monat den selben Betrag ausgezahlt.

Dann könnte das Sozialamt auf den monatlichen Nachweis verzichten und erst einmal unter Vorbehalt nach dem bekannten Einkommen den ungedeckten Bedarf unter Berücksichtigung des pauschalen Freibetrags weiter zahlen und dann nach angenommen 6 Monaten für diesen Zeitraum entsprechende Nachweise fordern und prüfen ob es bei besagtem Einkommen geblieben ist.

Wenn nicht, wird es eine entsprechende Nachberechnung geben.


frank824 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 21:32

ich danke dir, bleib gesund

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